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Menschenrechtliches Argumentieren in der Anwaltschaft
CEDAW im Familienrecht

>>> DIE VERANSTALTUNG MUSS LEIDER AUSFALLEN <<< v. Gall | Kessler | Lehnert Seminar Nr. 22/16
Die Veranstaltung richtet sich an Kolleginnen und Kollegen im Familienrecht. Die Bestimmungen der UN-Frauenrechtskonvention (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women – CEDAW) sind im Wege der völkerrechtskonformen Auslegung in der deutschen Rechtsordnung zu berücksichtigen. Konkretisiert durch die Spruchpraxis und die Allgemeinen Empfehlungen des CEDAW-Ausschusses bieten sie Auslegungshilfen, auch wenn sie rechtlich nicht bindend sind. Gerade im Umgangs- und Sorgerecht oder im Unterhaltsrecht liefern sie wichtige rechtliche Argumentationen. Dennoch werden diese kaum berücksichtigt.
Die Anwaltschaft kann hier eine proaktive Rolle übernehmen, um den Menschenrechten aus CEDAW Gehör und Geltung zu verschaffen. An dieser Stelle möchte die Fortbildung ansetzen und vor allem die folgenden Aspekte thematisieren:
  • Welche rechtliche Geltung kommt CEDAW im deutschen Recht zu?
  • Welche menschenrechtlichen Anknüpfungspunkte bietet das deutsche Familienrecht? In welchen Bereichen kann CEDAW fruchtbar gemacht werden?
  • Welche prozessualen Möglichkeiten stehen zur Durchsetzung zur Verfügung?

Referentinnen/Referent
Anna von Gall arbeitet als Juristin für ›Frauenhauskoordinierung e.V.‹. Sie ist Trainerin beim ›Zentrum für Internationale Friedenseinsätze‹ (ZIF). Sie gibt Trainings zu ›Women, Peace and Security‹ sowie ›Rule of Law und Gender‹ und publiziert zur Anwendung des Rechts bei Fällen sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt. Adriana Kessler ist Juristin und leitet das Projekt ›JUMEN – Juristische Menschenrechtsarbeit in Deutschland‹. JUMEN bietet u.a. Schulungen zum europäischen und internationalen Grund- und Menschenrechtsschutz an. Matthias Lehnert (Dr. jur.) ist Rechtsanwalt in einer Kanzlei für Aufenthaltsrecht in Berlin. Er hat bereits als Gastdozent an der Universität Bremen und der HU Berlin gearbeitet, führt regelmäßig Schulungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht durch und publiziert unter anderem zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichthofes für Menschenrechte. Kursort und Termin
GLS-Campus, Kastanienallee 82, 10435 Berlin
29.11.16, 18:00-21:00 Uhr (3 Stunden Seminarzeit) Teilnahmebetrag
40,00/70,00 € Berufsanfänger_innen bis 2 Jahre Zulassung mit/ohne RAV-Mitgliedschaft
90,00/120,00 € RAV Mitglieder/Nichtmitglieder (jew. incl. MwSt.) Anmeldung(PDF)