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Mensch und Maschine: Künstliche Intelligenz und Arbeitsrecht

Sem.Nr. 26-17 | RA Klaus-Dieter Franzen | 7,5 Std. Seminarzeit gem. FAO

Anwendungen der Künstlichen Intelligenz (KI) sind groß im Kommen. Was vor kurzem noch fast undenkbar erschien, ist bereits schon oder wird bald fester Bestandteil der Tätigkeit. Insbesondere im Arbeitsrecht stellen sich neue Fragen und Herausforderungen. Das Seminar behandelt die datenschutz-, individualarbeits- und kollektivrechtlichen Seiten der Nutzung von KI-Technologien in der Arbeitswelt. Es wird verständlich vermittelt, was künstliche Intelligenz ist und wie sie sich von klassischer Programmlogik unterscheidet. Darauf aufbauend werden typische Einsatzfelder im Betrieb sowie die wichtigsten Risiken behandelt – von intransparenten Entscheidungen über Verzerrungen bis zu Datenschutz- und Vertraulichkeitsproblemen. Ein Schwerpunkt liegt auf einem praktischen Prüfrahmen: Welche Zwecke werden verfolgt, welche Daten werden verarbeitet und welche Auswirkungen entstehen für Beschäftigte? Diese Leitfragen werden in Übungen auf konkrete Beispiele angewendet.

Referent
Rechtsanwalt Klaus-Dieter Franzen, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (DSB-TÜV), Bremen

Teilnahmebetrag
150/180 € für Berufsanfänger*innen bis 2 Jahre Zulassung mit/ohne RAV /VDJ-Mitgliedschaft
210/280 € RAV- /VDJ-Mitglieder/Nichtmitglieder (jew. incl. MwSt.)

RAV-Fortbildung 26-17
Mensch und Maschine: Künstliche Intelligenz und Arbeitsrecht
Referent: RA Klaus-Dieter Franzen
Termin: Freitag, 6. November 2026| 10-18.30 Uhr (7,5 Zeitstunden nach FAO)
Ort: RAV-Geschäftsstelle | Gneisenaustr. 2a | 10961 Berlin

Anmeldungen (PDF) bitte für unsere Planung bis 7 Tage vor Termin per Post, Fax oder Mail an die Geschäftsstelle des RAV
Dies ist eine reine PRÄSENZ-Fortbildung.
Mit freundlicher Unterstützung durch Vereinigung Demokratischer Jurist:innen e.V. (VDJ)