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Kriminelle Vereinigung

Sem.Nr. 26-29 | RA*innen Undine Weyers und Einar Aufurth | 5 Std. Seminarzeit gem. FAO

Der § 129 StGB führte in der gerichtlichen Anwendung lange Zeit eher ein Schattendasein. Bekannt war er vor aufgrund der mit ihm einhergehenden weitgehenden Ermittlungsbefugnisse vor allem als sogenannter „Schnüffelparagraph“. Nach der Verschärfung des § 129 StGB im Jahre 2017 gewinnt der Staatsschutzparagraph nun insbesondere auch für linkspolitische Bewegungen zunehmend an Bedeutung. In der Veranstaltung sollen die Verschärfungen, ihre Auswirkungen, aktuelle Entwicklungen sowie die Verteidigungsmöglichkeiten dagegen zum Thema gemacht werden. Daneben soll die Fortbildung auch Raum für einen Erfahrungsaustausch und eine gemeinsame Strategieentwicklung bieten.

Referent*innen
Rechtsanwältin Undine Weyers, Berlin; Rechtsanwalt Einar Aufurth, Berlin 

Teilnahmebetrag
110/140 € für Berufsanfänger*innen bis 2 Jahre Zulassung mit/ohne RAV-Mitgliedschaft 
170/230 € RAV-Mitglieder/Nichtmitglieder (jew. incl. MwSt.)

RAV-Fortbildung 26-29
Kriminelle Vereinigung 
Referent*innen: RA*innen Undine Weyers und Einar Aufurth
Termin: Samstag, 5. Dezember 2026 | 11-17 Uhr (5 Zeitstunden nach FAO)
Ort: RAV-Geschäftsstelle | Gneisenaustr. 2a | 10961 Berlin

Anmeldungen (PDF) bitte für unsere Planung bis 7 Tage vor Termin per Post, Fax oder Mail an die Geschäftsstelle des RAV
Dies ist eine reine PRÄSENZ-Fortbildung.