Das Seminar richtet sich an Berufsanfänger*innen (auch Referendar*innen), die sich selbständig machen möchten.
Nach §43f BRAO/§ 5a BORA werden thematisiert:
- Voraussetzung für Zulassung, Zulassungsantrag, Rechtsanwaltskammern
- Haftpflichtversicherung/Berufsrechtliche Bezüge zum anwaltlichen Haftungsrecht
- Sozietät, Bürogemeinschaft, Kollektiv –Angestelltenverhältnis und freier Beruf
Des Weiteren sollen Fragen rund um die Bürogründung besprochen werden, wie
- Krankenkassenbeiträge
- Versorgungswerk
- Anmeldung beim Finanzamt
- ALG I und II – Bezug, aufstockende Leistungen durch das Jobcenter
- Nebentätigkeit
- Mitarbeiter*innen
- Organisation eines Büros
- Anwaltssoftware
- eventuell auch Zeitmanagement
Die Fortbildung erfüllt die Vorgaben nach § 5a BORA sowie der Gesetzesbegründung des § 43f BRAO (BT-Drs. 19/30516 S. 45f.)
Referent*innen
Rechtsanwält*innen Pauline Heim und Einar Aufurth
Teilnahmebetrag
50/70 € für Berufsanfänger*innen bis 2 Jahre Zulassung mit/ohne RAV-Mitgliedschaft
80/100 € für RAV-Mitglieder/Nichtmitglieder (jew. incl. MwSt.)
Die Fortbildung findet nur in Präsenz statt. Es kann kein Teilnahmenachweis gemäß FAO ausgestellt werden.
RAV-Fortbildung 26-25
Kanzleigründung und deren Organisation
Referent*innen: Rain Pauline Heim, RA Einar Aufurth
Termin: Mittwoch, 11. November 2026| 14-18.30 Uhr (4 Zeitstunden, davon anteilig 2 Zeitstunden gem. §43f BRAO/§ 5a BORA)
Ort: RAV-Geschäftsstelle | Gneisenaustr. 2a | 10961 Berlin
Anmeldungen (PDF) bitte bis 7 Tage vor Termin per Post, Fax oder Mail an die Geschäftsstelle des RAV
