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Jugendhilfe- und migrationsrechtliche Probleme bei der Vertretung von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten

Sem.Nr. 20-5 RA'in Annette Fölster und RA Benjamin Raabe 7,5 Std. Seminarzeit gem. FAO *Die Fortbildung ist abgesagt*

Im Zusammenhang mit der Vertretung von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten kommen immer wieder spezifische Fragestellungen auf, die sich aus der besonderen Situation der Minderjährigkeit sowie der Vertretungs-und Betreuungssituation ergeben.

Dieses Seminar soll die rechtliche Situation der Personengruppe der unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten beleuchten, sowohl in asyl - und aufenthaltsrechtlicher als auch jugendhilferechtlicher Hinsicht. Thematisiert werden u.a.:

  • Aus dem Bereich des SGB VIII: Inobhutnahme und Altersfeststellung; Ansprüche auf Hilfen zur Erziehung, Hilfe für junge Volljährige; Recht der Eingliederungshilfe für junge Menschen; Verhältnis Vormund/Eltern - Jugendamt - freier Träger u. ä.; Ansprüche auf wirtschaftliche Jugendhilfe; Beteiligung im Hilfeplanverfahren; Zuständigkeit und Kosten
  • Vormundschaft
  • Rechtliche Besonderheiten im Asylverfahren und im aufenthaltsrechtlichen Verfahren (Ausbildungsduldung, 25 a AufenthG) und beim Familiennachzug
     

Referent*innen
Rechtsanwältin Annette Fölster, Berlin, langjährige Tätigkeit im Asyl-und Aufenthaltsrecht, Schwerpunkt Vertretung von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten

Rechtsanwalt Benjamin Raabe, Berlin, Spezialisierung auf das Recht in der Jugendhilfe, 2002 Mitinitiator des Berliner Rechtshilfefonds für Jugendhilfe; Vorstandsmitglied der Jugendhilfeträger Aktion 70 und Jakus e.V.

Ort
Alte Feuerwache | Axel-Springer-Straße 40/41 | 10969 Berlin

Termin
31.10.2020 | 9:00 - 17:30 Uhr (7,5 Stunden Seminarzeit gem. FAO)

Teilnahmebetrag
180/240 € für Berufsanfänger*innen bis 2 Jahre Zulassung mit/ohne RAV-Mitgliedschaft
270/350 € RAV-Mitglieder/Nichtmitglieder (jew. incl. MwSt.)

Anmeldungen bitte bis 25.10.2020