Im Zusammenhang mit der Vertretung von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten kommen immer wieder spezifische Fragestellungen auf, die sich aus der besonderen Situation der Minderjährigkeit sowie der Vertretungs-und Betreuungssituation ergeben.
Dieses Seminar soll die rechtliche Situation der Personengruppe der unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten beleuchten, sowohl in asyl - und aufenthaltsrechtlicher als auch jugendhilferechtlicher Hinsicht. Thematisiert werden u.a.:
- Aus dem Bereich des SGB VIII: Inobhutnahme und Altersfeststellung; Ansprüche auf Hilfen zur Erziehung, Hilfe für junge Volljährige; Recht der Eingliederungshilfe für junge Menschen; Verhältnis Vormund/Eltern - Jugendamt - freier Träger u. ä.; Ansprüche auf wirtschaftliche Jugendhilfe; Beteiligung im Hilfeplanverfahren; Zuständigkeit und Kosten
- Vormundschaft
- Rechtliche Besonderheiten im Asylverfahren und im aufenthaltsrechtlichen Verfahren (Ausbildungsduldung, 25 a AufenthG) und beim Familiennachzug
Referent*innen
Rechtsanwältin Annette Fölster, Berlin, langjährige Tätigkeit im Asyl-und Aufenthaltsrecht, Schwerpunkt Vertretung von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten
Rechtsanwalt Benjamin Raabe, Berlin, Spezialisierung auf das Recht in der Jugendhilfe, 2002 Mitinitiator des Berliner Rechtshilfefonds für Jugendhilfe; Vorstandsmitglied der Jugendhilfeträger Aktion 70 und Jakus e.V.
Termin
02.03.2019 | 9:00 - 17:30 Uhr (7,5 Stunden Seminarzeit gem. FAO)
Ort
GLS-Campus|Kastanienallee 82|10435 Berlin
Teilnahmebetrag
90 € für Berufsanfänger*innen bis 2 Jahre Zulassung mit RAV-Mitgliedschaft
120 € für Berufsanfänger*innen bis 2 Jahre Zulassung ohne RAV-Mitgliedschaft
140 € für RAV-Mitglieder
190 € für Nichtmitglieder
(jew. incl. MwSt.)
Anmeldungen (PDF) bitte bis 02.02.2019
