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Interpol-Fahndungslisten und die Möglichkeit der Streichung von Ausschreibungen

Sem.Nr. 22-2 RA Julius Becker und A. Obolenets | 2,5 Std. Seminarzeit gem. FAO | ONLINE

Neuer Termin ist der 18.09.2022.

 

Die Fortbildung soll die Rechtsgrundlagen und Mechanismen zur Anrufung der INTERPOL-Aktenkontrollkomission vermitteln, um die internationale Fahndung nach Flüchtlingen, Asylbewerber*innen und Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit zu verhindern, abzubrechen oder auszusetzen. Dies ist insbesondere in Auslieferungsverfahren relevant. Die Fortbildung richtet sich daher an Anwält*innen, die im Bereich Migrations- und Strafrecht tätig sind.
Es wird eine Übersetzung von Russisch nach Deutsch geben.

 

Referenten
Alexey Obolenets und RA Julius Becker, Berlin

 

Termin verlegt auf
18.09.2022 | 14:00 – 16:30 (2,5 Zeitstunden nach FAO)
Ort
Online

Teilnahmebetrag
30/50 € für Berufsanfänger*innen bis 2 Jahre Zulassung mit/ohne RAV-Mitgliedschaft
60/90 € RAV-Mitglieder/Nichtmitglieder (jew. incl. MwSt.)
Anmeldung (PDF) bitte bis 10.09.2022

 

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