Neuer Termin ist der 18.09.2022.
Die Fortbildung soll die Rechtsgrundlagen und Mechanismen zur Anrufung der INTERPOL-Aktenkontrollkomission vermitteln, um die internationale Fahndung nach Flüchtlingen, Asylbewerber*innen und Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit zu verhindern, abzubrechen oder auszusetzen. Dies ist insbesondere in Auslieferungsverfahren relevant. Die Fortbildung richtet sich daher an Anwält*innen, die im Bereich Migrations- und Strafrecht tätig sind.
Es wird eine Übersetzung von Russisch nach Deutsch geben.
Referenten
Alexey Obolenets und RA Julius Becker, Berlin
Termin verlegt auf
18.09.2022 | 14:00 – 16:30 (2,5 Zeitstunden nach FAO)
Ort
Online
Teilnahmebetrag
30/50 € für Berufsanfänger*innen bis 2 Jahre Zulassung mit/ohne RAV-Mitgliedschaft
60/90 € RAV-Mitglieder/Nichtmitglieder (jew. incl. MwSt.)
Anmeldung (PDF) bitte bis 10.09.2022
Hier geht es zur Online-Anmeldung