Die Erwerbsmigration ist komplex, unübersichtlich und verändert sich schnell. Sie besteht aus vielen kleinteiligen Regeln, die in der Praxis schnell aus dem Blick geraten. Dabei bietet sie häufig übersehene Chancen für Aufenthaltsrechte. Viele Regelungen bleiben ungenutzt.
Die Fortbildung beginnt mit einem kurzen Überblick über die Grundstrukturen der Erwerbsmigration im Aufenthaltsgesetz und der Beschäftigungsverordnung. Anschließend geht es anhand von Fallbeispielen um die wichtigsten Rechtsgrundlagen von der Ausbildung, über Titel zur Anerkennung ausländischer Qualifikation bis hin zur Beschäftigung als Fachkraft und zur qualifikationsunabhängigen Beschäftigung. Im Fokus stehen dabei die Gesetzesänderungen der letzten Jahre und die damit verbundenen neuen Bleibeperspektiven, etwa die Rolle von Berufserfahrung und der Spurwechsel.
Ziel der Veranstaltung ist es, anhand von Praxisbeispielen ein Grundverständnis für die Systematik der Erwerbsmigration zu entwickeln und Erfahrungen und kreative Ansätze zu aufenthaltsrechtlichen Möglichkeiten auszutauschen.
Referentin
Sophie Baumann, Rechtsanwältin bei der Kanzlei Legal Links in Berlin mit einem Fokus im Migrationsrecht
Termin: 29.3.2025 | 10-16 Uhr (5 Zeitstunden nach FAO)
Ort: RAV-Geschäftsstelle | Gneisenaustr. 2a | 10961 Berlin
Teilnahmebetrag
100/130 € für Berufsanfänger*innen bis 2 Jahre Zulassung mit/ohne RAV-Mitgliedschaft
160/220 € für RAV-Mitglieder/Nichtmitglieder (jew. incl. MwSt.)
Anmeldungen (PDF) bitte bis 22.3.2025 per Post, Fax oder Mail an die Geschäftsstelle des RAV