Im Studium findet der gesamte Bereich des Aufenthaltsrechts überhaupt keine Beachtung, obwohl er in der anwaltlichen und gerichtlichen Praxis eine große Rolle spielt. Und dies nicht nur dann, wenn es um die Erlangung eines bestimmtes Aufenthaltstitels geht, sondern auch in vielen anderen Bereichen: Jede strafrechtliche Verurteilung kann Auswirkungen auf den Aufenthalt haben (Ausweisung) oder auch die Möglichkeit der Einbürgerung blockieren. Eine
Scheidung kann dazu führen, dass eine Aufenthaltserlaubnis nicht verlängert oder gar mit Rückwirkung zurückgenommen wird. Eheschließungen können von Standesbeamten mit dem Argument verweigert werden, es handele sich um eine sog. Scheinehe. Auch die Arbeitsverhältnisse und -verträge können entscheidend dafür sein, ob ein Aufenthaltstitel erteilt wird oder nicht. Schlussendlich hängen die sozialen Rechte auch (leider) immer davon ab, welchen Aufenthaltsstatus eine Person hat.
In der Fortbildung soll ein Überblick über das Aufenthaltsrecht gegeben werden. Vor allem wird es darum gehen, sich die Systematik der unüberschaubaren Gesetzeslage zu erschließen und die Fragen genauer zu betrachten, die anwaltliche Handlungsspielräume eröffnen.
Darüber hinaus geht es darum, die Schwierigkeiten in der konkreten anwaltlichen Arbeit zu erörtern und die daraus resultierende Notwendigkeit von Kooperationen mit anderen Organisationen und Fachleuten zu beleuchten.
Das Seminar richtet sich vor allem an ReferendarInnen und BerufsanfängerInnen. Es wird sich daher nicht mit einzelnen komplizierten Fragestellungen und/oder detaillierten Rechtssprechungsübersichten beschäftigen können.
Referentin
Franziska Nedelmann, Fachanwältin für Strafrecht, Berlin
Kursort und Termin
GLS-Campus, Kastanienallee 82, 10435 Berlin
9.4.11 | 10:00 – 16:00:00 Uhr (5 Std. Seminarzeit)
Teilnahmebetrag
30,00 EUR für Referendarinnen und Referendare
80,00 / 100,00 EUR für Anwältinnen und Anwälte (RAV-Mitglieder / Nichtmitglieder
inklusive Mehrwertsteuer
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