Für das neue GEAS ist das neue Außengrenzasylverfahren zentrales Steuerungselement gegenüber Schutzsuchenden.
In Deutschland wird es das bisherige Flughafenverfahren nach § 18a AsylG ersetzen bzw. ausdehnen.
In dieser Fortbildung sollen die Voraussetzungen und das Verfahren vorgestellt werden, mit besonderem Augenmerk auf der Unterbringung, die eine Freiheitsbeschränkung oder Haft darstellen kann. Im Anschluss soll ein Austausch über die rechtlichen Möglichkeiten und Strategien stattfinden.
Die Fortbildung richtet sich auch an Berufsanfänger*innen und an Kolleg*innen, die in diese Thematik einsteigen wollen.
Referenten
Rolf Stahmann, Fachanwalt für Migrationsrecht, Berlin,
Rechtsanwalt Peter Fahlbusch, Hannover, arbeitet seit Jahren in einer Kanzlei mit Schwerpunkt Migrationsrecht.
Teilnahmebetrag
110/140 € für Berufsanfänger*innen bis 2 Jahre Zulassung mit/ohne RAV-Mitgliedschaft
170/230 € RAV-Mitglieder/Nichtmitglieder (jew. incl. MwSt.)
RAV-Fortbildung 26-28
GEAS: Neue Freiheitsbeschränkungen und Haft an den Grenzen
Referenten: RA Rolf Stahmann, RA Peter Fahlbusch
Termin: Freitag, 13. November 2026| 10-16 Uhr (5 Zeitstunden nach FAO)
Ort: RAV-Geschäftsstelle | Gneisenaustr. 2a | 10961 Berlin
Anmeldungen (PDF) bitte für unsere Planung bis 7 Tage vor Termin per Post, Fax oder Mail an die Geschäftsstelle des RAV
Dies ist eine reine PRÄSENZ-Fortbildung.
