Rechtsanwalt Sven Hasse, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Berlin
Seminar Nr. 15/11
Durch die Erweiterungen der Europäischen Union haben die Freizügigkeitsrechte für Unionsbürger in der ausländerrechtlichen Praxis große Bedeutung gewonnen. Für die Staatsangehörigen aller 27 Staaten der Europäischen Union und ihre Familienangehörigen gelten abweichende Regelungen des Aufenthaltsrechts, des Zugangs zum Arbeitsmarkt und zu Sozialleistungen. Das Seminar gibt einen Überblick über diese Sonderregelungen.
Im ersten Teil des Seminars stehen folgende Fragen im Mittelpunkt:
- Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit der Unionsbürger und seine Familienangehörigen von ihrem Freizügigkeitsrecht Gebrauch machen können?
- Wie kann das Freizügigkeitsrecht verloren gehen?
- Welche Beschränkungen der Freizügigkeitsrechte bestehen für Beitrittsstaaten?
- Unter welchen Voraussetzungen besteht Zugang zum Arbeitsmarkt?
Der zweite Teil des Seminars beleuchtet die Frage, welche Folgen sich aus dem Freizügigkeitsrecht für den Zugang zu Sozialleistungen ergeben. Hier sind viele Fragen höchstrichterlich noch ungeklärt und untergerichtlich umstritten. Das Seminar gibt einen Überblick über die unterschiedlichen in der Rechtsprechung vertretenen Auffassungen und gibt Anregungen für anwaltliche Handlungsmöglichkeiten.
ReferentSven Hasse, Anwaltssozietät Jurati, Berlin
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht mit Tätigkeitsschwerpunkt Ausländerrecht, Dozent der Verwaltungsakademie Berlin
Kursort und TerminGLS-Campus, Kastanienallee 82, 10435 Berlin
03.09.11 | 10:00-16:00 Uhr (5 Stunden Seminarzeit)
Teilnahmebetrag110,00 EUR RAV-Mitglieder
160,00 EUR Nichtmitglieder
inklusive Mehrwertsteuer
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Anmeldung (PDF)