Diese Fortbildung soll – vor dem Hintergrund der ständig wachsenden Bedeutung der europäischen Gesetzgebung als Quelle des in Deutschland anwendbaren Rechts – in das europäische Asyl- und Migrationsrecht sowie die Harmonisierungsprozesse der letzten Zeit einführen. Besonderer Augenmerk wird auf die Aufnahmerichtlinie und die Qualifikationsrichtlinie sowie auf die Bedeutung des Vorabentscheidungsverfahrens beim EuGH für die anwaltliche Praxis gerichtet werden.
Überblick: Harmonisierung des europäischen Asyl- und Einwanderungsrechtes
Primärrechtliche Grundlagen
Asylrecht
Einwanderungsrecht
Überblick über die bereits erlassenen Rechtsakte
Richtlinien und Verordnungen, insbes. in der ausländer- und asylrechtlichen Praxis
Praxisrelevante Beispiele unmittelbarer Anwendbarkeit aus der Qualifikations-RL und Aufnahmebedingungen-RL
Das Vorabentscheidungsverfahren und die Konsequenzen für die Praxis
Vorlagerecht und -pflicht im Zusammenwirken von Art. 68 EG und AsylVfG
Prozessuale Handlungsmöglichkeiten aus anwaltlicher Perspektive
Ausblick: Asyl und Einwanderung im Vertrag von Lissabon
Referent
Dr. Tillmann Löhr, Referent im deutschen Bundestag
Kursort und Termin
20/09 | 05.09.09 | Hamburg | 10:00 – 17:00 Uhr (5 Std. Seminarzeit)
Teilnahmebetrag
RAV-Mitglieder: 110,00 EUR
Nichtmitglieder: 160,00 EUR
inklusive Mehrwertsteuer