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Europarechtliche Grundkenntnisse für die ausländer- und asylrechtliche Praxis

Diese Fortbildung soll – vor dem Hintergrund der ständig wachsenden Bedeutung der europäischen Gesetzgebung als Quelle des in Deutschland anwendbaren Rechts – in das europäische Asyl- und Migrationsrecht sowie die Harmonisierungsprozesse der letzten Zeit einführen. Besonderer Augenmerk wird auf die Aufnahmerichtlinie und die Qualifikationsrichtlinie sowie auf die Bedeutung des Vorabentscheidungsverfahrens beim EuGH für die anwaltliche Praxis gerichtet werden.

Überblick: Harmonisierung des europäischen Asyl- und Einwanderungsrechtes

Primärrechtliche Grundlagen

Asylrecht

Einwanderungsrecht

Überblick über die bereits erlassenen Rechtsakte

Richtlinien und Verordnungen, insbes. in der ausländer- und asylrechtlichen Praxis

Praxisrelevante Beispiele unmittelbarer Anwendbarkeit aus der Qualifikations-RL und Aufnahmebedingungen-RL

Das Vorabentscheidungsverfahren und die Konsequenzen für die Praxis

Vorlagerecht und -pflicht im Zusammenwirken von Art. 68 EG und AsylVfG

Prozessuale Handlungsmöglichkeiten aus anwaltlicher Perspektive

Ausblick: Asyl und Einwanderung im Vertrag von Lissabon

Referent

Dr. Tillmann Löhr, Referent im deutschen Bundestag

Kursort und Termin

20/09 | 05.09.09 | Hamburg | 10:00 – 17:00 Uhr (5 Std. Seminarzeit)

Teilnahmebetrag

RAV-Mitglieder: 110,00 EUR

Nichtmitglieder: 160,00 EUR

inklusive Mehrwertsteuer