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Einführung in das Revisionsverfahren

Seminar Nr. 11/15 Thomas Jung, Rechtsanwalt
Die strafrechtliche Revision ist oft die letzte Chance für einen Angeklagten, den vom Staat reklamierten Strafanspruch noch abzuwehren. Das Rechtsmittel hat einen schlechten Ruf: Verteidigerinnen und Verteidigern, die überwiegend in den Tatsacheninstanzen tätig sind, erscheint das streng formalisierte Revisionsverfahren als kaum überschau- und beherrschbar. Zugleich sind sie vielfach als bestellte Verteidiger gehalten, den Angeklagten auch in der Revisionsinstanz zu vertreten. Ziel des Seminars ist es, die Strukturen des Revisionsverfahrens zu beleuchten sowie Vorbereitungs- und Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Dargestellt werden daneben der Aufbau und die Begründung von Verfahrens- und Sachrügen. Besprochen werden
  • Der Mandant im Revisionsverfahren (auch zum Schutz vor sich selbst)
  • Perspektiven auf die Revision der Verteidigung
  • Einlegung und Gang des Revisionsverfahrens; frühzeitige Kontroll- und Handlungsmöglichkeiten; Fragen der Beschränkung
  • Verlauf nach Abgabe der Revisionsbegründung
  • Die Entscheidung des Revisionsgerichts incl. Revisionshauptverhandlung
  • Planung der Verteidigung in der Revisionsinstanz
  • Revisionsgründe und Möglichkeiten des Aufbaus

Das Seminar eignet sich besonders für Verteidiger der Tatsacheninstanzen, die wenig oder keine Revisionserfahrung haben. Referent
Thomas Jung, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Kiel. Er ist seit vielen Jahren auch Referent im Fachlehrgang Strafverteidigung des RAV und zuletzt Koautor des Münchner Anwaltshandbuchs Strafverteidigung. Kursort und Termin
MakerHub, Große Bergstraße 160, 22767 Hamburg
18.04.15 | 10:00 – 16:00 Uhr (5 Std. Seminarzeit) Teilnahmebetrag
60,00/90,00 € für Berufsanfänger_innen bis 2 Jahre Zulassung mit/ohne RAV-Mitgliedschaft
110,00/160,00 € RAV-Mitglieder/Nichtmitglieder (jew. incl. MwSt.) Anmeldung: Einführung in das Revisionsverfahren (PDF)