Termin: 18.11.2017 | 10:00 - 16:00 Uhr (5 Stunden Seminarzeit gem. FAO)
Ort: GLS-Campus, Kastanienallee 82, 10435 Berlin Einführung in das das Recht der Kinder- und Jugendhilfe – und zwar nicht nur speziell für Sozialrechtler_innen, sondern auch für Kolleg_innen, die mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zu tun haben sowie im Jugendstrafrecht oder Familienrecht tätig sind. Ob im Zusammenhang mit minderjährigen unbegleiteten Geflüchteten, in familienrechtlichen Verfahren, im Strafverfahren oder sonst in der beruflichen Tätigkeit: immer wieder sind Hilfen und Unterstützung für junge Menschen auch in der anwaltlichen Tätigkeit gefragt. Jedem jungen Menschen steht das Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu, so geregelt im SGB VIII, Recht der Kinder – und Jugendhilfe. Die Fortbildung soll Grundkenntnisse im Jugendhilferecht vermitteln.. Folgende Schwerpunkte sind vorgesehen:
Ansprüche auf Hilfen zur Erziehung, Hilfe für junge Volljährige
Recht der Eingliederungshilfe für junge Menschen
Verhältnis Vormund/Eltern – Jugendamt – freie Träger uä.
Ansprüche auf wirtschaftliche Jugendhilfe
Beteiligung im Hilfeplanverfahren
Jugendhilfespezifische Förderung der Ausbildung
Inobhutnahme
Zuständigkeit und Kosten
RAV-Fortbildung_Einführung Jugendhilferecht_BenjaminRaabe_18.11.17 Berlin.pdf
