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Einführung in das Recht der Kinder- und Jugendhilfe

RAV-Fortbildung JugH/17
Referent: Benjamin Raabe, Rechtsanwalt
Termin: 18.11.2017 | 10:00 - 16:00 Uhr (5 Stunden Seminarzeit gem. FAO)
Ort: GLS-Campus, Kastanienallee 82, 10435 Berlin Einführung in das das Recht der Kinder- und Jugendhilfe – und zwar nicht nur speziell für Sozialrechtler_innen, sondern auch für Kolleg_innen, die mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zu tun haben sowie im Jugendstrafrecht oder Familienrecht tätig sind. Ob im Zusammenhang mit minderjährigen unbegleiteten Geflüchteten, in familienrechtlichen Verfahren, im Strafverfahren oder sonst in der beruflichen Tätigkeit: immer wieder sind Hilfen und Unterstützung für junge Menschen auch in der anwaltlichen Tätigkeit gefragt. Jedem jungen Menschen steht das Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu, so geregelt im SGB VIII, Recht der Kinder – und Jugendhilfe. Die Fortbildung soll Grundkenntnisse im Jugendhilferecht vermitteln.. Folgende Schwerpunkte sind vorgesehen:
  • Ansprüche auf Hilfen zur Erziehung, Hilfe für junge Volljährige

  • Recht der Eingliederungshilfe für junge Menschen

  • Verhältnis Vormund/Eltern – Jugendamt – freie Träger uä.

  • Ansprüche auf wirtschaftliche Jugendhilfe

  • Beteiligung im Hilfeplanverfahren

  • Jugendhilfespezifische Förderung der Ausbildung

  • Inobhutnahme

  • Zuständigkeit und Kosten

Teilnahmebetrag 60,00 € für Berufsanfänger_innen bis 2 Jahre Zulassung mit RAV-Mitgliedschaft 90,00 € für Berufsanfänger_innen bis 2 Jahre Zulassung ohne RAV-Mitgliedschaft 110,00€ für RAV-Mitglieder 160,00 € für Nichtmitglieder (jew. incl. MwSt.)

RAV-Fortbildung_Einführung Jugendhilferecht_BenjaminRaabe_18.11.17 Berlin.pdf