Benjamin Raabe, Rechtsanwalt
Seminar Nr. 20/16
Einführung in das Jugendhilferecht – und zwar nicht nur speziell für Sozialrechtler_innen, sondern auch für Kolleg_innen, die mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zu tun haben sowie im Jugendstrafrecht oder Familienrecht tätig sind.
Ob im Zusammenhang mit minderjährigen unbegleiteten Geflüchteten, in familienrechtlichen Verfahren, im Strafverfahren oder sonst in der beruflichen Tätigkeit: immer wieder sind Hilfen und Unterstützung für junge Menschen auch in der anwaltlichen Tätigkeit gefragt. Jedem jungen Menschen steht das Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu, so geregelt im SGB VIII, Recht der Kinder – und Jugendhilfe.
Die Fortbildung soll Grundkenntnisse im Jugendhilferecht vermitteln. Außerdem wird die geplante Gesetzesreform dargestellt. Folgende Schwerpunkte sind vorgesehen:
- Ansprüche auf Hilfen zur Erziehung, Hilfe für junge Volljährige
- Recht der Eingliederungshilfe für junge Menschen
- Verhältnis Vormund/Eltern – Jugendamt – freie Träger uä.
- Ansprüche auf wirtschaftliche Jugendhilfe
- Beteiligung im Hilfeplanverfahren
- Jugendhilfespezifische Förderung der Ausbildung
- Inobhutnahme
- Zuständigkeit und Kosten
ReferentBenjamin Raabe, Rechtsanwalt in Berlin
Kursort und TerminGLS-Campus, Kastanienallee 82, 10435 Berlin
16.11.2016 | 18:00 - 21:00 Uhr (3 Std. Seminarzeit gem. FAO)
Teilnahmebetrag40,00/70,00 € Berufsanfänger_innen bis 2 Jahre Zulassung mit/ohne RAV-Mitgliedschaft
90,00/120,00 € RAV Mitglieder/Nichtmitglieder (jew. incl. MwSt.)
Anmeldung(PDF)