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Die zweite Stufe des Bürgergeld-Gesetzes - Die Neuregelungen zum 1. Juli 2023

Sem.Nr. 23-SozR2 | Udo Geiger | 3 Std. Seminarzeit gem. FAO

Mit Blick auf Fragen zum Übergang auf die neuen Regelungen, daraus entstehendem Beratungsbedarf und einer Diskussion zu völlig unbestimmten Regelungen, etwa zu Einkommen „aus Erbschaft“ sollen die ab Juli 2023 geltenden Regelungen erörtert werden, sowohl das Leistungsrecht, als auch die aktiven Leistungselemente (Kooperationsplan, ganzheitliche Betreuung, Ausweitung des Förderanspruchs bei der Weiterbildung).
Sofern schon Rechtsprechung zu den seit Januar 2023 geltenden Regelungen vorliegt, soll auch darauf eingegangen werden.
Wichtige Änderungen im SGB XII werden mit behandelt, außerdem Änderungen im SGB III, die u.a. für Personen mit ergänzendem Bezug von Bürgergeld zum Arbeitslosengeld von Bedeutung sind.

 

Referent
Udo Geiger, bis Juli 2022 Richter am SG Berlin, seit Oktober Lehrbeauftragter an der KHSB Berlin.
Mitherausgeber des LPK-SGB II, Mitautor im LPK-SGB XII. Redaktion und Schriftsatzleitung bei der Fachzeitschrift info also, Autor des Leitfadens zum Arbeitslosengeld II und des Unterkunfts- und Heizkosten-Handbuchs, beide im Fachhochschulverlag verlegt.

 

Termin        
3.5.2023 | 17:00 - 20:15 Uhr (3 Zeitstunden nach FAO)
Ort                    
Alte Feuerwache | Axel-Springer-Straße 40/41 | 10969 Berlin

 

Teilnahmebeitrag:
60/80 €                für Berufsanfänger*innen bis 2 Jahre Zulassung mit/ohne RAV-Mitgliedschaft
90/110 €             für RAV-Mitglieder/Nichtmitglieder       (jew. incl. MwSt.)

 

Anmeldungen (PDF) bitte bis 25.4.2023