Die Beweisaufnahme ist das Kernstück der Hauptverhandlung. Beweisanträge gehören im Strafprozess zu dem wichtigsten Handwerkszeug, um die gerichtliche Aufklärungspflicht zu erweitern und Sachverhalte festzuschreiben. Die Bescheidung von Beweisanträgen ermöglicht der Verteidigung frühzeitige Erkenntnisse auf die gerichtliche Beweiswürdigung und die Anpassung der Verteidigungsstrategie. Die Rüge der Verletzung des Beweisantragsrechts ist eine der erfolgreichsten Verfahrensrügen im Revisionsverfahren.
Folgende Themen werden praxisnah und unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung besprochen:
- Beweisantrag im Ermittlungsverfahren, Zwischenverfahren und in der Hauptverhandlung
- Beweisanregung, Beweisermittlungsantrag, bedingter Beweisantrag und Hilfsbeweisantrag
- Zweck, Ziel und Form des Beweisantrags
- Sachverständigenbeweis
- Beweis mit Auslandszeugen
- Selbstladung von Zeugen und Sachverständigen
- Ablehnung von Beweisanträgen und Reaktion der Verteidigung
- Mangelnde Belehrung, unzulässige Durchsuchung, Übermüdung, Täuschung oder Drohung: Ob freigesprochen oder verurteilt wird, hängt häufig davon ab, ob Beweise verwertet werden dürfen. Wann ist eine Beweiserhebung, wann die Beweisverwertung unzulässig, wann muss die Verteidigung widersprechen?
Referentin
Gabriele Heinecke, Fachanwältin für Strafrecht und Arbeitsrecht, Hamburg
Ort
online
Termin
13.11.2020 | 12:00 - 18:00 Uhr (5 Stunden Seminarzeit gem. FAO)
Teilnahmebetrag
100/130 € für Berufsanfänger*innen bis 2 Jahre Zulassung mit/ohne RAV-Mitgliedschaft
160/220 € RAV-Mitglieder/Nichtmitglieder (jew. incl. MwSt.)
Bitte meldet euch an per Email an fortbildung@rav.de
