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Die Waffen der Verteidigung – Effektive Einflussnahme auf den Strafprozess durch Beweisanträge und Durchsetzung von Beweisverwertungsverboten

Gabriele Heinecke, Rechtsanwältin, Hamburg Seminar Nr. 17/13
Die Beweisaufnahme ist das Kernstück der Hauptverhandlung. Beweisanträge gehören im Strafprozess zu dem wichtigsten Handwerkszeug, um die gerichtliche Aufklärungspflicht zu erweitern und Sachverhalte festzuschreiben. Die Bescheidung von Beweisanträgen ermöglicht der Verteidigung frühzeitige Erkenntnisse auf die gerichtliche Beweiswürdigung und die Anpassung der Verteidigungsstrategie. Die Rüge der Verletzung des Beweisantragsrechts ist eine der erfolgreichsten Verfahrensrügen im Revisionsverfahren. Folgende Themen werden praxisnah und unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung besprochen:
  • Beweisantrag im Ermittlungsverfahren, Zwischenverfahren und in der Hauptverhandlung
  • Beweisanregung, Beweisermittlungsantrag, bedingter Beweisantrag und Hilfsbeweisantrag
  • Zweck, Ziel und Form des Beweisantrags
  • Sachverständigenbeweis
  • Beweis mit Auslandszeugen
  • Selbstladung von Zeugen und Sachverständigen
  • Ablehnung von Beweisanträgen und Reaktion der Verteidigung
  • Mangelnde Belehrung, unzulässige Durchsuchung, Übermüdung, Täuschung oder Drohung: Ob freigesprochen oder verurteilt wird, hängt häufig davon ab, ob Beweise verwertet werden dürfen. Wann ist eine Beweiserhebung, wann die Beweisverwertung unzulässig, wann muss die Verteidigung widersprechen?

Kursort und Termin
Bürgerzentrum Ehrenfeld, Venloer Str. 429, 50825 Köln
16.11.13, 11:00-17:00 Uhr (5 Stunden Seminarzeit) Teilnahmebetrag
60,00 € für Berufsanfänger_innen bis 2 Jahre Zulassung mit RAV-Mitgliedschaft
90,00 € für Berufsanfänger_innen bis 2 Jahre Zulassung ohne RAV-Mitgliedschaft
110,00 € RAV-Mitglieder
160,00 € Nichtmitglieder (jew. incl. MwSt) Anmeldung (PDF)_Effektive Einflussnahme auf den Strafprozess durch Beweisanträge und Durchsetzung von Beweisverwertungsverboten