- Beweisantrag im Ermittlungsverfahren, Zwischenverfahren und in der Hauptverhandlung
- Beweisanregung, Beweisermittlungsantrag, bedingter Beweisantrag und Hilfsbeweisantrag
- Zweck, Ziel und Form des Beweisantrags
- Sachverständigenbeweis
- Beweis mit Auslandszeugen
- Selbstladung von Zeugen und Sachverständigen
- Ablehnung von Beweisanträgen und Reaktion der Verteidigung
- Mangelnde Belehrung, unzulässige Durchsuchung, Übermüdung, Täuschung oder Drohung: Ob freigesprochen oder verurteilt wird, hängt häufig davon ab, ob Beweise verwertet werden dürfen. Wann ist eine Beweiserhebung, wann die Beweisverwertung unzulässig, wann muss die Verteidigung widersprechen?
Gabriele Heinecke, Fachanwältin für Straf- und Arbeitsrecht, Hamburg Kursort und Termin
GLS-Campus, Kastanienallee 82, 10435 Berlin
19.11.11 | 10:00 - 16:00 Uhr (5 Std. Seminarzeit) Teilnahmebetrag
110 € RAV-Mitglieder
160 € Nichtmitglieder
inklusive Mehrwertsteuer <link fileadmin user_upload rav fortbildungen download>Anmeldung (S. 2 der PDF)
