- Beweisantrag im Ermittlungsverfahren, Zwischenverfahren und in der Hauptverhandlung
- Beweisanregung, Beweisermittlungsantrag, bedingter Beweisantrag und Hilfsbeweisantrag
- Zweck, Ziel und Form des Beweisantrags
- Sachverständigenbeweis
- Beweis mit Auslandszeugen
- Selbstladung von Zeugen und Sachverständigen
- Ablehnung von Beweisanträgen und Reaktion der Verteidigung
- Mangelnde Belehrung, unzulässige Durchsuchung, Übermüdung, Täuschung oder Drohung: Ob freigesprochenoder verurteilt wird, hängt häufig davon ab, ob Beweise verwertet werden dürfen. Wann ist eine Beweiserhebung, wann die Beweisverwertung unzulässig, wann muss die Verteidigung widersprechen?
Gabriele Heinecke, Fachanwältin für Strafrecht und Arbeitsrecht, Hamburg Kursort und Termin
Eine-Welt-Zentrum Heidelberg e.V., Am Karlstor 1, 69117 Heidelberg
26.06.10 | 10:00 – 16:00 Uhr, (5 Std. Seminarzeit) Teilnahmebetrag
110,00 € RAV-Mitglieder
160,00 € Nichtmitglieder
inklusive Mehrwertsteuer