Welche Möglichkeiten der Aufenthaltsverfestigung gibt es national, um aus der Befristung des Aufenthaltes ohne deutschen Pass rauszukommen und eine gewisse Rechtssicherheit zu erlangen?
Das Europarecht beherrscht das Migrationsrecht mit Richtlinien, Verordnungen und Abkommen.
Neben dem nationalen Recht wird ein Überblick zur Freizügigkeitsrichtlinie, Daueraufenthaltsrichtlinie und den Regelungen des Assoziationsrechts EWG/Türkei (ARB 1/80) verschafft. Das Entstehen und die Verfestigung des Aufenthaltsrechts, Zugang zur Beschäftigung, die Beendigung des Aufenthaltes, die Rechtstellung der Familienangehörigen sollen an Hand der einschlägigen europarechtlichen und nationalen Normen miteinander verglichen werden. Die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Regelungsinhalte werden dargestellt.
Die Veranstaltung ist für den Einstieg und Wiederholung in die einschlägige Materie geeignet.
2.12.22 Thema Nationale Aufenthaltsverfestigung
3.12.22 Thema Europäische Aufenthaltsverfestigung
Die Fortbildungen 22-31-A und -B können getrennt gebucht werden. Wünschenswert ist aber die Teilnahme an beiden Veranstaltungen, da strukturelle Unterschiede ausgearbeitet werden sollen.
Referenten
Die Rechtsanwälte Sven Hasse (Berlin) und Ünal Zeran (Hamburg) sind Dozenten im RAV-Fachanwaltskurs für Migrationsrecht und bilden insbesondere zu den europarechtlichen Bezügen des Migrationsrechts fort.
Termine:
22-31-A: 2.12.22 | 14:30 – 18:30 (3,5 Zeitstunden nach FAO)
22-31-B: 3.12.22 | 10:00 – 17:30 (6,5 Zeitstunden nach FAO)
Ort: Pöge Hause | Hedwigstr. 20 | 04315 Leipzig
Teilnahmebeitrag für den 2.12.22 (22-31-A)
60/80 € für Berufsanfänger*innen bis 2 Jahre Zulassung mit/ohne RAV-Mitgliedschaft
90/120 € RAV-Mitglieder/Nichtmitglieder (jew. incl. MwSt.)
Teilnahmebeitrag für den 3.12.22 (22-31-B)
120/150 € für Berufsanfänger*innen bis 2 Jahre Zulassung mit/ohne RAV-Mitgliedschaft
170/240 € RAV-Mitglieder/Nichtmitglieder (jew. incl. MwSt.)
Anmeldungen (PDF) bitte bis 25.11.2022