Die Anforderungen der Rechtsprechung an die Begründung von Verfahrensrügen sind rigide. § 344 Abs. 2 S. 2 StPO wird als Schlüssigkeitsgebot ausgelegt und vom Revisionsführer verlangt, Verfahrenstatsachen so vollständig und aus sich heraus verständlich anzugeben, dass das Gericht allein anhand der Revisionsbegründung - Erweisbarkeit vorausgesetzt - endgültig entscheiden kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt. Schon kleine Flüchtigkeitsfehler können zur Unzulässigkeit der Rüge führen.
Demgegenüber sind die Anforderungen an die Sachrüge zwar gering. Aber auch hier gibt es Fehlerquellen, die vermieden werden können.
In dem Seminar sollen in erster Linie die Grundlagen vermittelt werden, die für eine zulässige Begründung der Revision zu beachten sind. Dabei werden auch neuere Entwicklungen in der höchstrichterlichen Rechtsprechung vorgestellt. Insbesondere werden folgende Themen behandelt werden:
- Abgrenzung zwischen Sachrüge und Verfahrensrüge
- Vortrag von Negativtatsachen
- Inbegriff der Hauptverhandlung
- Anforderungen an die Aufklärungsrüge
- Verfahrensfehler im Zusammenhang mit dem Beweisantragsrecht
- Verhandlung in Abwesenheit des Angeklagten
- Fehler im Rahmen der Verständigung
Referent
Rechtsanwalt Dr. Ralf Ritter, Fachanwalt für Strafrecht, Hamburg, verteidigt seit vielen Jahren in Revisionsverfahren und ist regelmäßig in Fachanwaltskursen als Referent für das Themengebiet Revision tätig. Von ihm ist als Monografie erschienen: Die Begründungsanforderungen bei der Erhebung der Verfahrensrüge gemäß § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, 2007. Er ist Mitautor in Hamm/Leipold, Beck’sches Formularhandbuch für den Strafverteidiger, 2018
Termin: 22.09.2018 | 10:00 - 16:00 Uhr (5 Stunden Seminarzeit gem. FAO)
Ort: dock europe e.V. | Bodenstedtstrasse 16 | D-22765 Hamburg
Teilnahmebetrag
60,00 € für Berufsanfänger_innen bis 2 Jahre Zulassung mit RAV-Mitgliedschaft
90,00 € für Berufsanfänger_innen bis 2 Jahre Zulassung ohne RAV-Mitgliedschaft
110,00 € für RAV-Mitglieder
160,00 € für Nichtmitglieder
(jew. incl. MwSt.)
Anmeldung erbeten bis 22.08.2018 (PDF)
