Dr. Ralf Ritter, Rechtsanwalt Hamburg
Seminar Nr. 13/11
Besser ist es, wenn die Ziele der Verteidigung nicht mit der Revision weiter verfolgt werden müssen. Die Erfolgsquote ist bekanntermaßen gering. Umso wichtiger ist es, dass in den Fällen, in denen sie sich nicht vermeiden lässt, die Revision nicht schon aufgrund einer lückenhaften Begründung scheitert.
Die Anforderungen der Rechtsprechung an die Begründung von Verfahrensrügen sind rigide. § 344 Abs. 2 S. 2 StPO wird als Schlüssigkeitsgebot ausgelegt und vom Revisionsführer verlangt, Verfahrenstatsachen so vollständig und aus sich heraus verständlich anzugeben, dass das Gericht allein anhand der Revisionsbegründung - Erweisbarkeit vorausgesetzt - endgültig entscheiden kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt. Der kleinste Flüchtigkeitsfehler führt zur Unzulässigkeit der Rüge.
Demgegenüber sind die Anforderungen an die Erhebung von Sachrügen zwar gering. Dennoch können sogar hier Fehler unterlaufen, die von der Rechtsprechung zum Anlass genommen werden, die Revision als unzulässig zu verwerfen.
In dem Seminar sollen in erster Linie die Grundlagen vermittelt werden, die für eine zulässige Begründung der Revision zu beachten sind. Dabei werden auch neuere Entwicklungen in der höchstrichterlichen Rechtsprechung vorgestellt. Insbesondere werden folgende Themen behandelt werden:
- Abgrenzung zwischen Sachrüge und Verfahrensrüge
- Vortrag von Negativtatsachen
- Inbegriff der Hauptverhandlung
- Anforderungen an die Aufklärungsrüge
- Verfahrensfehler im Zusammenhang mit dem Beweisantragsrecht
- Verhandlung in Abwesenheit des Angeklagten
- Fehler im Rahmen der Verständigung
ReferentRechtsanwalt Dr. Ralf Ritter, Fachanwalt für Strafrecht, Hamburg, verteidigt seit vielen Jahren in Revisionsverfahren und ist regelmäßig in Fachanwaltskursen als Referent für das Themengebiet Revision tätig. Von ihm ist als Monografie erschienen: Die Begründungsanforderungen bei der Erhebung der Verfahrensrüge gemäß § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, 2007
Kursort und TerminGLS-Campus, Kastanienallee 82, 10435 Berlin
25.06.11 | 10:00 - 16:00 Uhr (5 Std. Seminarzeit)
Teilnahmebetrag110,00 EUR RAV-Mitglieder
160,00 EUR Nichtmitglieder
inklusive Mehrwertsteuer
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