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Die Revisionsbegründung in Strafsachen - Grundlagen und neue Entwicklungen

Sem.Nr. 23-2 | RA Dr. Ralf Ritter | 5 Std. Seminarzeit gem. FAO

Besser ist es, wenn die Ziele der Verteidigung nicht mit der Revision weiterverfolgt werden müssen, da deren Erfolgsquote bekanntermaßen gering ist. Umso wichtiger ist es, dass in den Fällen, in denen sie sich nicht vermeiden lässt, die Revision nicht schon aufgrund von Fehlern in der Begründung scheitert oder zu unerwünschten Ergebnissen führt.
Die Anforderungen der Rechtsprechung an die Begründung von Verfahrensrügen sind rigide. § 344 Abs. 2 S. 2 StPO wird als „Schlüssigkeitsgebot“ ausgelegt und vom Revisionsführer verlangt, Verfahrenstatsachen so vollständig und aus sich heraus verständlich anzugeben, dass das Gericht allein anhand der Revisionsbegründung – Erweisbarkeit vorausgesetzt – endgültig entscheiden kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt. Deshalb können schon kleine Lücken in der Begründung zur Unzulässigkeit der Rüge führen.
Demgegenüber sind die Anforderungen an die Sachrüge zwar gering. Aber auch hier gibt es Fehlerquellen, die vermieden werden können.
In dem Seminar sollen in erster Linie die Grundlagen vermittelt werden, die für eine zulässige Begründung der Revision zu beachten sind. Dabei werden auch neuere Entwicklungen in der höchstrichterlichen Rechtsprechung vorgestellt. Insbesondere werden folgende Themenbereiche behandelt:

 
  • Möglichkeit der Revisionsbeschränkung
  • Abgrenzung zwischen Sachrüge und Verfahrensrüge
  • Vortrag sogenannter „Negativtatsachen“
  • Inbegriff der Hauptverhandlung
  • Anforderungen an die Aufklärungsrüge
  • Verfahrensfehler im Zusammenhang mit dem Beweisantragsrecht
  • Verhandlung in Abwesenheit des Angeklagten
  • Verfahrensfehler im Zusammenhang mit Verständigungsgesprächen
 

Referent
Rechtsanwalt Dr. Ralf Ritter, Fachanwalt für Strafrecht, Hamburg, verteidigt seit vielen Jahren in Revisionsverfahren und ist regelmäßig in Fachanwaltskursen als Referent für das Themengebiet Revision tätig. Von ihm ist als Monografie erschienen: Die Begründungsanforderungen bei der Erhebung der Verfahrensrüge gemäß § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, 2007. Er ist Mitautor in Hamm/Leipold, Beck’sches Formularhandbuch für den Strafverteidiger, 2018

 

Termin
25.02.2023 | 10:00 - 16:00 Uhr (5 Stunden Seminarzeit gem. FAO)
Ort
dock europe e.V. | Bodenstedtstrasse 16 | D-22765 Hamburg

 

Teilnahmebetrag
100 € für Berufsanfänger*innen bis 2 Jahre Zulassung mit RAV-Mitgliedschaft
130 € für Berufsanfänger*innen bis 2 Jahre Zulassung ohne RAV-Mitgliedschaft
160 € für RAV-Mitglieder
220 € für Nichtmitglieder
(jew. incl. MwSt.)

 

Anmeldungen (PDF) bitte bis 10.2.23