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Die Auswirkungen der EU-Richtlinien zur Prozesskostenhilferichtlinie und den Verfahrensgarantien für Jugendliche im Strafverfahren sowie Neues aus Europa

Sem.Nr. 19-16 RA Stefan Conen, Berlin 5 Std. Seminarzeit gem. FAO

Der neue Termin ist der 07.12. Wir bitten die Umstände zu entschuldigen.

Der Gesetzgeber hat es versäumt die EU Richtlinien zur Prozesskostenhilfe und derjenigen über Verfahrensgarantien für Jugendliche im Strafverfahren rechtzeitig umzusetzen. Inwiefern und in welchen Teilen gilt die EU-Richtlinie unmittelbar und was sind die Konsequenzen hieraus? Dies sowie Neues aus Europa soll in der Veranstaltung erörtert und diskutiert werden.

Referent

Stefan Conen ist seit über zehn Jahren als Strafverteidiger tätig, Vorsitzender der Vereinigung Berliner Strafverteidiger, Mitglied im Strafrechtsausschuss des DAV und regelmäßig in der Anwalts- und Fachanwaltsausbildung referierend. Zudem Lehrbeauftragter der FU-Berlin und Kommentator im Anwaltskommentar StGB, im Münchner Kommentar zur StPO (›Recht der Befangenheit‹) sowie in der noch nicht erschienen 2 Auflage des Radtke/Hohmann-StPO (›Recht der Untersuchungshaft‹).

Termin
07.12.2019 | 10:00 bis 16:00 Uhr (5 Stunden Seminarzeit gem. FAO)

Ort
GLS-Campus | Kastanienallee 82 | 10435 Berlin

Teilnahmebetrag
70,00 € für Berufsanfänger*innen bis 2 Jahre Zulassung mit RAV-Mitgliedschaft
100,00 € für Berufsanfänger*innen bis 2 Jahre Zulassung ohne RAV-Mitgliedschaft
120,00 € RAV-Mitglieder
180,00 € Nichtmitglieder (jew. incl. MwSt.)

Anmeldungen (PDF) bitte bis 02.12.2019