Das Non-Refoulement-Verbot aus Art. 3 EMRK, ein Grundpfeiler des Flüchtlingsschutzes, steht seit Jahren sowohl national, aber auch auf europäischer Ebene massiv unter Druck. Populistische Vorschläge aus Politik und Rechtswissenschaft, aber auch von ehemaligen Bundesrichtern, drängen auf eine restriktive Rechtsanwendung, wenn nicht gar ein Zusatzprotokoll zur ERMK, um dessen absoluten Schutz zu revidieren. Die Veranstaltung vermittelt einen Überblick über den Status quo der Rechtsprechung des EGMR zu Art. 3 EMRK in praxisrelevanten Feldern (bspw. drohende unbedingte lebenslange Freiheitsstrafe, Pushbacks und Kettenabschiebungen, unmenschliche Lebens- oder Haftbedingungen im Zielstaat) und soll die Teilnehmer*innen in die Lage versetzen, diese Entwicklung einordnen und die Rechtsprechung in innerstaatlichen Verfahren nutzbar machen zu können.
Referent Thomas Straub ist Rechtsreferent in der Kanzlei des EGMR und dort u.a. zuständig für die Bearbeitung von Beschwerden, die gegen Deutschland gerichtet sind und/oder Bezug zu flüchtlingsrechtlichen Fragestellungen aufweisen.
Die Moderation übernimmt Rechtsanwalt Carsten Gericke, Hamburg
Teilnahmebetrag
60/80 € für Berufsanfänger*innen bis 2 Jahre Zulassung mit/ohne RAV-Mitgliedschaft
90/110 € für RAV-Mitglieder/Nichtmitglieder (jew. incl. MwSt.)
RAV-Fortbildung 26-23
Die aktuelle Rechtsprechung des EGMR zu Ausweisungen, Auslieferungen und Abschiebungen
Referent: Thomas Straub
Termin: Freitag, 6. November 2026| 15-18 Uhr (2,5 Zeitstunden nach FAO)
Ort: Online
Anmeldungen (PDF) bitte bis 7 Tage vor Termin per Post, Fax oder Mail an die Geschäftsstelle des RAV
