Der Sachverständigenbeweis ist im Konzept des Beweisrechts der StPO einzigartig, weil unser Beweisantrag nur die Aufklärung zu einem Beweisthema nicht aber die Person des Gutachters erzwingen kann. Dessen Auswahl ist Ausdruck der Verhandlungsleitung und kann von der Verteidigung nur eingeschränkt beeinflusst werden. Daraus entwickeln sich Besonderheiten wie das Problem des aufgedrängten Sachverständigen, ärgerliche Verwertungsmöglichkeiten nach erfolgreicher Befangenheitsablehnung, Hindernisse beim selbst geladenen Sachverständigen. § 244 Abs. 4 StPO soll unsere Möglichkeiten zur Überprüfung eines falschen Gutachtens einschränken. Daher bedarf es besonderer Strategien und Kenntnisse zur Verteidigung mit und gegen Sachverständige.
Ausgehend von dem komplexen Normprogramm werden Vorschläge zur Formulierung von Beweisanträgen unterbreitet und Strategien zur Einflussnahme auf die Auswahl und die Leitung des Sachverständigen vorgestellt. Konzepte zur Überprüfung von Sachverständigengutachten und zur Bekämpfung inkompetenter Hausgutachter werden vorgeschlagen. Zur Sprache kommen z.B. das Problem des befangenen sachverständigen Zeugen, das Verlesen von Behördengutachten und ärztlichen Attesten und die Delegation von Gutachtenaufträgen durch den bestellten Sachverständigen. Schließlich werden Konzepte zur Befragung von Sachverständigen entwickelt.
Im Besonderen Teil werden z.B. Beweisanträge auf dem Gebiet der Kriminalistik (DNA) und auf dem Gebiet der Aussagepsychologie vorgestellt mit einem beweisrechtlichen Konzept zum Umgang mit Polizeibelastungszeugen zur Aussagerekonstruktion.
Referent:
Dr. Bernd Wagner, Rechtsanwalt, Hamburg
Termin:
25.01.2020 | 10:00 - 18:30 Uhr (7,5 Stunden Seminarzeit gem. FAO)
Ort:
dock europe e.V. | Bodenstedtstrasse 16 | D-22765 Hamburg
Teilnahmebetrag
110/140 € für Berufsanfänger*innen bis 2 Jahre Zulassung mit/ohne RAV-Mitgliedschaft
160/230 € RAV-Mitglieder/Nichtmitglieder (jew. incl. MwSt.)
Anmeldungen (PDF) bitte bis 15.01.2020
