In den vergangenen vier Jahrzehnten war das Leitmotiv engagierter Verteidiger Dahs’ geflügeltes Wort: „Strafverteidigung ist Kampf“. Durch das „Gesetz zur Regelung der Verständigung im Strafprozess“ vom 04.August 2009 ist mehr geschehen als nur die Eindämmung der Mauschelei und des „Deals“. Im Strafprozess hat ein Strukturwandel eingesetzt, dessen Ausmaße zurzeit nur schwer abschätzbar sind. Konsensualistische Momente haben Eingang in die Strafprozessordnung gefunden, die diesem Gesetz bisher fremd waren – sieht man von den wenigen verfahrensbeendenden Entscheidungen ohne Urteil ab, bei denen die Zustimmung des Angeklagten erforderlich ist.
Gegner hat die Verständigung über den Ausgang des Verfahrens vor allem bei den höchsten Gerichten; dort befürchtet man, dass den Obergerichten die Kontrolle über die Rechtsprechung der erstinstanzlichen Gerichte entgleitet. Dabei haben die Polemiken aus diesen Kreisen über die „Konfliktverteidigung“, also die Ausnutzung der prozessualen Rechte des Angeklagten durch die Verteidigung, die Tendenz zur konsensuellen Verfahrensbewältigung erheblich verstärkt; die „Krise der Revisionsrechtsprechung“ ist in diesem Zusammenhang mehr als eine tendenziöse Floskel von Strafverteidigern.
Wird sich die gesetzliche Regelung der konsensualen Elemente im Strafprozess – ganz gegen den Willen des Gesetzgebers – als eine List der Vernunft erweisen, die neue Strategien einer wirksamen Verteidigung eröffnet?
Referent
Armin Golzem, Rechtsanwalt, Frankfurt
Kursort und Termin
GLS-Campus, Kastanienallee 82, 10435 Berlin
26.06.10 | 11 – 17 Uhr (5 Std. Seminarzeit)
Teilnahmebetrag
110 € RAV-Mitglieder
160 € Nichtmitglieder
inklusive Mehrwertsteuer