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Der Encrochat-Komplex

Sem.Nr. 22-1 RA Benjamin Derin, Prof. Dr. Tobias Singelnstein 3 Std. Seminarzeit gem. FAO

Zulässigkeit und Grenzen der Verwendung von durch ausländische heimliche Ermittlungsmaßnahmen erlangte Beweismittel im deutschen Strafverfahren

 

Im Sommer 2020 wurde öffentlich, dass europäische Strafverfolgungsbehörden in einer konzertierten Aktion den Kommunikationsdienstleister »EncroChat« infiltriert und in einer der umfangreichsten Überwachungsmaßnahmen der jüngeren Geschichte über Monate hinweg mehr als 32.000 Telefone in 120 Ländern überwacht und mehr als 100 Millionen verschlüsselte Nachrichten mitgelesen hatten. Angesichts der vielen inzwischen auch in Deutschland dazu anhängigen Verfahren stellt sich die Frage, inwieweit die erlangten Daten überhaupt als Beweismittel in einem dt. Strafverfahren verwendet werden dürfen. Die Fortbildungsveranstaltung wird unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung insbesondere thematisieren, welchen strafprozessualen und verfassungsrechtlichen Anforderungen eine solche Nutzung unterliegt und inwieweit der Datentransfer in den Strafprozess zulässig sein kann.

Referenten
Benjamin Derin, Rechtsanwalt in Berlin und Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der RUB
Prof. Dr. Tobias Singelnstein

 

Termin
22.01.2022 | 10:00 - 13:30 Uhr (3 Stunden Seminarzeit gem. FAO)
Ort
Online-Veranstaltung

Teilnahmebetrag
40/60 € für Berufsanfänger*innen bis 2 Jahre Zulassung mit/ohne RAV-Mitgliedschaft
70/100 € RAV-Mitglieder/Nichtmitglieder (jew. incl. MwSt.)

 

Anmeldung (PDF) bitte bis 12.01.2022