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Datenauskunft und -löschung
Umgang mit Einträgen in Polizeidateien

Dr. Anna Luczak, Rechtsanwältin Seminar Nr. 20/15
Es gibt häufig ein böses Erwachen: Bei der Ausreise in den Urlaub oder bei der Verkehrskontrolle wird man plötzlich vom kontrollierenden Polizeibeamten besonders misstrauisch beäugt und dann damit konfrontiert, „polizeibekannt“ zu sein. Selbst erinnert man sich an nichts, ein Gerichtsverfahren hat es nicht gegeben oder eines, das mit einem Freispruch oder einer Einstellung endete. Diese Begegnung mit den Polizei-Dateien geht auf die Praxis der Polizeibehörden zurück, bereits vor Ausgang eines Verfahrens die unterschiedlichsten Eintragungen in den länderspezifischen Dateisystemen wie dem bundesweit abrufbaren INPOL-Dateisystem vorzunehmen. Diese Eintragungen in Dateien wie „Erkennungsdienst“, „Kriminalaktennachweis“, „Innere Sicherheit“, „Gewalttäter links“ oder „Gewalttäter Sport“ bleiben regelmäßig noch lange nach Abschluss der Strafverfahren erhalten, selbst wenn das Verfahren ohne Schuldnachweis beendet wurde. Die Fortbildung soll Mittel und Wege aufzeigen, nicht nur umfassend in Erfahrung zu bringen, was eigentlich durch welche Polizeibehörde in welcher Datei gespeichert ist, sondern auch wie solche Eintragungen effektiv gelöscht werden können. Dazu wird die Praxis der Behörden erläutert, wie gespeichert und wie beauskunftet wird. Neben einem Überblick über die Rechtsprechung zum Thema werden auch verfahrensrechtliche Probleme und Besonderheiten dargestellt. Referentin
Dr. Anna Luczak, Rechtsanwältin in Berlin Kursort und Termin
GLS-Campus, Kastanienallee 82, 10435 Berlin
26.9.15 | 10:00 – 16:00 Uhr (5 Std. Seminarzeit) Teilnahmebetrag
60,00 € Berufsanfänger_innen bis 2 Jahre Zulassung mit RAV-Mitgliedschaft
90,00 € Berufsanfänger_innen bis 2 Jahre Zulassung ohne RAV-Mitgliedschaft
110,00 € RAV Mitglieder
160,00 € Nichtmitglieder (jew. incl. MwSt.) Anmeldung_Umgang mit Einträgen in Polizeidateien (PDF)