Die Anerkennung der Vaterschaft führt in den Fällen des § 4 Abs. 1 und 3 StAG zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit des Kindes. Ein relativ normaler Vorgang, der in den letzten 20 Jahren aber zu einem weiteren Schauplatz gesetzgeberischer und verfassungsrechtlicher Auseinandersetzungen geworden ist.
Mit seinem Urteil aus 2013 erklärte das BVerfG die Regelungen zur sog. Behördenanfechtung für nichtig. Obwohl weder im damaligen noch im letzten Gesetzgebungsverfahren eine besondere Dringlichkeit für die Bekämpfung "missbräuchlicher" Vaterschaftsanerkennung dargelegt worden ist, sieht der Gesetzgeber diese als (migrationspolitisches) Problem an. Die Neuregelung von 2017 führte daher in Anlehnung an die Vorgaben aus Karlsruhe eine präventive zweistufige "Missbrauchskontrolle" ein. Nachdem diese Regelung einige Jahre wenig zur Anwendung kam, ist in der letzten Zeit vermehrt zu beobachten, dass sich Paare, bei denen sich mindestens ein Partner in einer aufenthaltsrechtlich prekären Lage befindet, einem "Missbrauchsverdacht" ausgesetzt sehen und die Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung ausgesetzt wird.
Der Workshop beleuchtet die vielen in der Systematik noch ungeklärten Fragen dieses zweistufigen Verfahrens vor den Urkundsstellen und den Ausländerbehörden, geht auf die Leitentscheidung des BVerwG vom 2021 (1 C 30/20) und ihre Auswirkungen ein und versucht gemeinsam das prozessual beste Vorgehen für die Mandant*innen zu entwickeln, die sich einem solchen Missbrauchsverdacht ausgesetzt sehen.
Der Gesetzgeber ist in diesem Feld weiterhin äußerst aktiv und hat gerade einen neuen Gesetzesentwurf in den parlamentarischen Prozess gegeben. Auch wenn die Details noch nicht geklärt sind, weitet der Gesetzgeber den Anwendungsbereich der Norm erheblich aus und verschärft die Vorgaben stark. Nach aktuellem Kenntnisstand wird es eine längere Übergangsfrist geben, sodass der Referent versuchen wird, einen Ausblick auf die neue Rechtslage zu geben.
Referent Rechtsanwalt Thomas Korn, Berlin, im Migrationsrecht tätig seit 6 Jahren
Teilnahmebetrag
70/90 € für Berufsanfänger*innen bis 2 Jahre Zulassung mit/ohne RAV-Mitgliedschaft
100/120 € RAV-Mitglieder/Nichtmitglieder (jew. incl. MwSt.)
Es stehen 20 Plätze vor Ort zur Verfügung sowie Plätze für die Onlineteilnahme via Zoom.
RAV-Fortbildung 26-85a HYBRID
Das Verfahren zur "missbräuchlichen" Vaterschaftsanerkennung nach § 85a AufenthG
Referent: RA Thomas Korn
Termin: Dienstag, 10. November 2026| 17-20 Uhr (3 Zeitstunden nach FAO)
Ort: Online und RAV-Geschäftsstelle | Gneisenaustr. 2a | 10961 Berlin
Anmeldungen (PDF) bitte bis 7 Tage vor Termin per Post, Fax oder Mail an die Geschäftsstelle des RAV
