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Das sozialgerichtliche (Eil-)verfahren am Beispiel der Kosten der Unterkunft gem. § 22 SGB II

Seminar Nr. 2/16 RAe Sven Adam (Göttingen), Dirk Audörsch (Hamburg), Raik Höfler (Leipzig)  
Seit Einführung der so genannten Hartz-IV-Regelungen zum 01.01.2005 ist die Anzahl an Verfahren vor den Sozialgerichten sprunghaft angestiegen. Neben diversen anderen Streitigkeiten um die Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe im Bereich der Existenzsicherung bilden insbesondere die so genannten „angemessenen Kosten der Unterkunft“ einen Bereich, der kontinuierlich in Quantität und Qualität Gegenstand intensiv geführter sozialgerichtlicher Auseinandersetzungen ist. Denn während es den örtlichen Jobcentern und Optionskommunen vor allem um die Einsparung von Kosten geht, geht es den Betroffenen bei der Sicherung der eigenen Wohnung um eines der grundlegendsten Bedürfnisse im Bereich der Existenzsicherung. Gerade aufgrund dieser unterschiedlichen Interessenlagen und der hieraus resultierenden teils massiven Unterschiede bei der Bewertung der Angemessenheit von Kosten der Unterkunft werden die langwierigen sozialgerichtlichen Hauptsacheverfahren den Anforderungen der Betroffenen an schnelle Lösungen zur Sicherung der eigenen Wohnung meist nicht gerecht. Das Seminar soll daher das sozialgerichtliche Eilverfahren am Beispiel der Auseinandersetzung um die Gewährung angemessener Kosten der Unterkunft erläutern.  Die in der anwaltlichen Praxis wichtigsten Regelungen des SGG werden genauso erläutert wie die indes sehr hohen Anforderungen, die die Rechtsprechung für die Durchführungen eines erfolgreichen Eilverfahrens in diesem Bereich geschaffen hat. Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung werden daher konkrete Beratungs- und Handlungsmöglichkeiten in der anwaltlichen Praxis dargestellt. Referenten
Sven Adam, RA in Göttingen, Dirk Audörsch, RA u FAfSozR in Hamburg und Raik Höfler, RA u FAfSozR in Leipzig Kursort und Termin
Maker Hub, Große Bergstraße 160, 22767 Hamburg
16.1.2016 | 10:00 - 16:00 Uhr (5 Stunden gem.§ 15 FAO)      Teilnahmebetrag
60,00 € Berufsanfänger_innen bis 2 Jahre Zulassung mit RAV-Mitgliedschaft
90,00 € Berufsanfänger_innen bis 2 Jahre Zulassung ohne RAV-Mitgliedschaft
110,00 € RAV Mitglieder
160,00 € Nichtmitglieder (jew. incl. MwSt.) Anmeldung_Das sozialgerichtliche (Eil-)verfahren (PDF)