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Das SGB II-Mandat

Sven Adam, Dirk Audörsch, Raik Höfler Seminar Nr. 02/13
Am 01.01.2005 trat das zweite Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II) mit den so genannten Hartz-IV-Regelungen in Kraft. Seitdem wurde das SGB II circa 40 Mal geändert. Trotz oder sogar gerade auf Grund der Vielzahl der Änderungen ist die Zahl der Widerspruchs- und Klageverfahren gegen Bescheide der Leistungsträger seit 2005 unverändert hoch. Mit dem Seminar soll der Einstieg in die erfolgreiche Bearbeitung von SGB II Mandaten erleichtert werden. Die in der anwaltlichen Praxis wichtigsten Regelungen des SGB II werden erläutert. Dies betrifft insbesondere:

  • Leistungsberechtigung
  • zu berücksichtigendes Einkommen und Vermögen
  • Kosten für Unterkunft und Heizung
  • Sanktionen
  • Rücknahme und Aufhebung von Leistungsbewilligungen

Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung werden zudem konkrete Beratungs- und Handlungsmöglichkeiten in der anwaltlichen Praxis dargestellt. Referenten
RA Sven Adam
RA und FA f SozR Dirk Audörsch
RA und FA f SozR Raik Höfler Kursort und Termin
Kulturhaus SternChance, Schröderstiftstr. 7, 20146 Hamburg
12.1.2013, 10:00-17:00 Uhr (6 Stunden Seminarzeit) Teilnahmebetrag
120,00 EUR RAV-Mitglieder
170,00 EUR Nichtmitglieder
inklusive Mehrwertsteuer Anmeldung: Das SGB II-Mandat (PDF)