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Das Recht der Nebenklage

Seminar 4/16 Christina Clemm und Barbara Petersen, Rechtsanwältinnen
Die Veranstaltung befasst sich mit dem Selbstverständnis engagierter Nebenklagevertretung und ihren rechtlichen Grundlagen. Zudem werden ausgewählte, besonders praxis­relevante Problemstellungen bei der Beratung und Vertretung von Geschädigten im Strafverfahren beleuchtet.  Insbesondere folgende Themen sollen behandelt werden:
  • Zulässigkeit der Nebenklage (ggf. über den Anklagesatz hinaus)
  • Interventionsmöglichkeiten von Beginn des Ermittlungsverfahrens an
  • Audiovisuelle Vernehmungen
  • Beistandschaft für besondere Personengruppen (Kinder, Geschädigte ausländischer Herkunft)
  • Vorbereitung der Hauptverhandlung
  • Adhäsionsverfahren
  • Kostenfragen
  Referentinnen
Die Referentinnen, beide Fachanwältinnen für Strafrecht, sind seit vielen Jahren Strafverteidigerinnen und vertreten Nebenklagen, insbesondere in Sexualstrafverfahren. Rechtsanwältin Christina Clemm ist oft für Geschädigte rassistischer Angriffe tätig und vertritt derzeit eine Verletzte im NSU-Verfahren, Rechtsanwältin Barbara Petersen hat einen Schwerpunkt bei der Interessenswahrnehmung von Geschädigten in Menschenhandelsverfahren. Kursort und Termin
Maker Hub, Große Bergstraße 160, 22767 Hamburg
23.1.2016 | 11:00 - 17:00 Uhr (5 Stunden gem.§ 15 FAO) Teilnahmebetrag
60,00 / 90,00 € Berufsanfänger_innen bis 2 Jahre Zulassung mit / ohne RAV-Mitgliedschaft
110,00 / 160,00 € RAV Mitglieder / Nichtmitglieder (jew. incl. MwSt.) Anmeldung_Das Recht der Nebenklage (PDF)