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Das Recht der Nebenklage

Christina Clemm und Barbara Petersen, RA'innen in Berlin Seminar Nr. 15/14
Die Veranstaltung befasst sich mit dem Selbstverständnis engagierter Nebenklagevertretung und ihren rechtlichen Grundlagen. Zudem werden ausgewählte, besonders praxisrelevante Problemstellungen bei der Beratung und Vertretung von Geschädigten im Strafverfahren beleuchtet. Insbesondere folgende Themen sollen behandelt werden:
  • Zulässigkeit der Nebenklage (ggf. über den Anklagesatz hinaus)
  • Interventionsmöglichkeiten von Beginn des Ermittlungsverfahrens an
  • Audiovisuelle Vernehmungen
  • Beistandschaft für besondere Personengruppen (Kinder, Geschädigte ausländischer Herkunft)
  • Vorbereitung der Hauptverhandlung
  • Adhäsionsverfahren
  • Kostenfragen

Referentinnen
Die Referentinnen, beide Fachanwältin für Strafrecht, sind seit vielen Jahren Strafverteidigerinnen und vertreten Nebenklagen, insbesondere in Sexualstrafverfahren. Rechtsanwältin Christina Clemm ist oft für Geschädigte rassistischer Angriffe tätig und vertritt derzeit eine Verletzte im NSU-Verfahren, Rechtsanwältin Barbara Petersen hat einen Schwerpunkt bei der Interessenswahrnehmung von Geschädigten in Menschenhandelsverfahren. Kursort und Termin
23.5.2014, 14:00-20:00 Uhr (5 Stunden Seminarzeit)
Fortbildungsveranstaltung gem. § 15 FAO
GLS-Campus, Kastanienallee 82, 10435 Berlin

Teilnahmebetrag
60,00 € für Berufsanfänger_innen bis 2 Jahre Zulassung mit RAV-Mitgliedschaft
90,00 € für Berufsanfänger_innen bis 2 Jahre Zulassung ohne RAV-Mitgliedschaft
110,00 € RAV-Mitglieder
160,00 € Nichtmitglieder (jew. incl. MwSt) Anmeldung_Das Recht der Nebenklage (PDF)