Das Opferentschädigungsrecht (OEG) ist nach über 30 Jahren
seit seiner Entstehung noch immer nahezu unbekannt. Auch
Nebenklagevertreterinnen und –vertreter wissen mit diesem
kleinen Nebengesetz häufig nicht viel anzufangen. Mandan-
tinnen und Mandanten erhalten häufig nur bei der Stellung
einer Strafanzeige wegen eines „Gewaltdelikts“ ein kleines
Merkblatt zu den Ansprüchen nach dem OEG.
Welch große Relevanz das OEG für Betroffene haben kann
und welche Ansprüche es neben der Heilbehandlung gibt,
wird mit dem Seminar aufgezeigt. Nach einer kurzen Einfüh-
rung über die Entstehungsgeschichte werden die Vorausset-
zungen für einen Anspruch nach dem OEG erläutert. Auch die
Gründe, bei deren Vorliegen die Versorgung in der Regel
abgelehnt wird, erfahren eine kritische Würdigung.
Neben einem Überblick über die Rechtsprechung zum Thema
und das Beweisrecht im OEG widmet sich die Veranstaltung
auch den möglichen „Haftungsfallen“ bei einer Vertretung im
OEG- und Zivilverfahren.
Referentin
Katrin Inga Kirstein, Rechtsanwältin, Hamburg
Kursort und Termin
SternChance e.V., Schröderstiftstr. 7, 20146 Hamburg
16.01.10 | 10:00 – 16:00 Uhr (5 Stunden Seminarzeit)
Teilnahmebetrag
110,00 € RAV-Mitglieder
160,00 € Nichtmitglieder
inklusive Mehrwertsteuer
