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Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Sem.Nr. 21-21 RA Christoph v. Planta 5 Seminarstunden gem. FAO

Im März 2020 ist das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) in Kraft getreten. Mit dem neuen Gesetz sollen Maßnahmen zur Bekämpfung des zunehmenden Fachkräftemangels in Deutschland getroffen werden. Im Aufenthaltsgesetz wird durch die Neuregelungen die Systematik der Erwerbstätigkeit von Drittstaatsangehörigen im Bundesgebiet grundsätzlich verändert. Die Fachkra?ftemigration wird künftig im Grundsatz allein im Aufenthaltsgesetz geregelt sein, auf die Vorschriften der Beschäftigungsverordnung soll nur noch in speziellen Fällen zurückgegriffen werden. Auf die Durchführung einer Vorrangpru?fung wird für Fachkräfte künftig im Grundsatz verzichtet. Die Regelungen der Bildungs- und Arbeitsmigration im Aufenthaltsgesetz (Abschnitte 3 und 4) werden komplett neu strukturiert und neu gefasst. Der Gesetzgeber legt dabei seinen besonderen Fokus auf die Einwanderung qualifizierter ausländischer Fachkräfte in Ausbildungsberufen. Der Kreis der möglichen Einwander:innen aus Drittstaaten wird dadurch merklich erweitert, da jetzt nicht mehr nur die Einwanderung in Engpassberufe, sondern in alle qualifizierten Beschäftigungen möglich sein wird, für die eine qualifizierte Ausbildung benötigt wird. Da die Anforderungen an die Qualifizierung der einwandernden Fachkräfte gleichzeitig nicht gesenkt werden sollen, ist weiterer Schwerpunkt der Neuregelungen die Nachholung von Qualifizierungsmaßnahmen im Inland. Daneben werden die Möglichkeiten für Arbeitgeber:innen verbessert, Drittstaatsangehörige im Bundesgebiet selbst zu Fachkräften auszubilden. Zusätzlich zu den materiellrechtlichen Neuregelungen werden schließlich neue Verfahrensvorschriften eingeführt, um die Einreiseverfahren von Fachkräften zu vereinfachen und zu beschleunigen. So wird es künftig ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren geben, für das eine von den Ländern zu schaffende Zentrale Ausländerbehörde zuständig sein wird.

Die Fortbildungsveranstaltung soll einen umfassenden Überblick über das Recht zur Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen im Bundesgebiet vermitteln. Praxisnah wird der Referent die wichtigsten Möglichkeiten der Einwanderung zum Zweck der Beschäftigung darstellen. Die aktuellen Gesetzesänderungen werden dabei den Schwerpunkt bilden. Gleichzeitig wird das Seminar viele praktische Informationen zur Bearbeitung anwaltlicher Mandate im Arbeitsmigrationsrecht vermitteln.

 

Referent
Rechtsanwalt Christoph von Planta, Fachanwalt für Migrationsrecht, Berlin

 

Termin
10.12.2021| 13:00 - 18:30 Uhr (5 Stunden Seminarzeit gem. FAO)

Ort
Online-Veranstaltung

Teilnahmebetrag
100 €/ 130 € für Berufsanfänger:innen bis 2 Jahre Zulassung mit RAV-Mitgliedschaft/ ohne RAV-Mitgliedschaft
160 €/ 220 € für RAV-Mitglieder/ Nichtmitglieder (jew. incl. MwSt.)

 

Anmeldung (PDF) bitte bis 2.12.21