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Das modernisierte Staatsangehörigkeitsrecht

Sem.Nr. 24-20 | RA Thomas Oberhäuser | 4 Std. Seminarzeit gem. FAO

Am 27.6.2024 ist das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft getreten. Die ersten Anwendungshinweise des BMI belegen die Befürchtung von Kritiker*innen, dass das Gesetz den Weg zur Einbürgerung schwieriger statt einfacher machen wird, insbesondere die künftig obligatorische Hinnahme von Mehrstaatigkeit angesichts der Verschärfungen in Bezug auf die sog. „Lebensunterhaltssicherung“ – und nicht nur dort – in den Hintergrund tritt. Welche dies im Einzelnen sind und wie sie sich (bislang) in der Praxis auswirken, soll in diesem Seminar beleuchtet werden.
Es besteht unter to@KanzleiAmMuenster.de die Möglichkeit, dem Referenten frühzeitig eigene Fragen zum Seminarthema zu mailen, damit diese ggf. mit behandelt werden können.
Referent
Thomas Oberhäuser, Rechtsanwalt, Ulm; Der Referent ist seit Jahren auf dem Gebiet des Staatsangehörigkeitsrechts tätig, kommentiert und doziert u.a. in den Fachanwaltskursen „Migrationsrecht“ des RAV; ist Herausgeber „Migrationsrecht in der Beratungspraxis“, NOMOS-Verlag; Kommentator im NOMOS-Kommentar Ausländerrecht (NK-AuslR), Hrsg. Hofmann; Mitherausgeber der ZAR (Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik), Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht im DAV und Mitglied im Gesetzgebungsausschuss Migrationsrecht im DAV.
Termin und Kursort
31.10.2024 | 16:00 –20:30 Uhr (4 Zeitstunden nach FAO)
Alte Feuerwache e.V. | Melchiorstr. 3 | 50670 Köln
Teilnahmebetrag
80/100€     für Berufsanfänger*innen bis 2 Jahre Zulassung
    mit/ohne RAV-Mitgliedschaft
120/160€     RAV-Mitglieder/Nichtmitglieder
    (jew. incl. MwSt.)

 

 Anmeldungen (PDF) bitte bis 24.10.2024 per Post, Fax oder Mail an die Geschäftsstelle des RAV