- ausgewählte aktuelle Problemfelder der Dublin-Verordnung (u.a. § 71a AsylVfG - Zweitantrag; Art. 4 Abs. 5 Dublin II-VO - Asylantrag in anderem Mitgliedstaat; Informationspflichten nach der Dublin VO)
- Darstellung der Änderungen durch Dublin III
- aktuelle europäische Rechtsprechung (EGMR und EuGH)*
- Haftvoraussetzungen der Überstellungshaft
- typische Fehlerquellen in Haftfällen
- Nichtbehandlung von Asylanträgen durch das BAMF in Fällen des Aufgriffs durch die Bundespolizei im grenznahen Bereich
Berenice Böhlo, Rechtsanwältin, Berlin, bearbeitet seit mehreren Jahren Mandate im Bereich der Dublin II-VO.
Peter Fahlbusch, Rechtsanwalt, Hannover vertritt ebenfalls seit vielen Jahren Menschen in Abschiebungshaftverfahren und in Fällen mit Bezug zur Dublin II-VO.
Beide ReferentInnen geben regelmäßig Fortbildungen. Kursort und Termin
GLS-Campus, Kastanienallee 82, 10435 Berlin
20.9.13, 14:00-20:00 Uhr (5 Stunden Seminarzeit) Teilnahmebetrag
60,00 € für Berufsanfänger_innen bis 2 Jahre Zulassung mit RAV-Mitgliedschaft
90,00 € für Berufsanfänger_innen bis 2 Jahre Zulassung ohne RAV-Mitgliedschaft
110,00 € RAV-Mitglieder
160,00 € Nichtmitglieder (jew. incl. MwSt) Anmeldung (PDF) Das Dublin II- bzw. III-Regime und Fragen der Haft bei innereuropäischen Überstellungen von Asylsuchenden
