Sie sind hier: RAV > FortbildungSeminare

Das Dublin II- bzw. III-Regime und Fragen der Haft bei innereuropäischen Überstellungen von Asylsuchenden

Berenice Böhlo und Peter Fahlbusch Seminar Nr. 12/13
Die Verordnung (EG) Nr. 343/2003 des Rates vom 18.02.2003 (Dublin II-VO) wird als Dublin III-VO eventuell im Herbst 2013 in Kraft treten. Die lang erwartete Reform der Dublin II-VO ist kein Systemwechsel, beinhaltet aber einige für die Praxis wesentliche Veränderungen u.a. im Bereich der Fristen und des Rechtsschutzes. Leider ist zu erwarten, dass auch unter Geltung von Dublin III das Thema Haft noch intensiviert werden wird. Schon jetzt sind die Haftfälle fast überwiegend sog. Dublin-Fälle. Die Bundesregierung hat wenig überraschend bereits angekündigt, dass es durch Dublin III keinen Anpassungsbedarf insbesondere in Hinblick auf Fragen des vorläufigen Rechtsschutzes gebe. Ob sie bei dieser Haltung bleibt ist abzuwarten, zutreffend ist sie nicht. Die Möglichkeiten der Vertretung in Dublin-Verfahren aufzuzeigen ist Ziel des Seminars. Insbesondere folgende Themen sollen behandelt werden:
  • ausgewählte aktuelle Problemfelder der Dublin-Verordnung (u.a. § 71a AsylVfG - Zweitantrag; Art. 4 Abs. 5 Dublin II-VO - Asylantrag in anderem Mitgliedstaat; Informationspflichten nach der Dublin VO)
  • Darstellung der Änderungen durch Dublin III
  • aktuelle europäische Rechtsprechung (EGMR und EuGH)*
  • Haftvoraussetzungen der Überstellungshaft
  • typische Fehlerquellen in Haftfällen
  • Nichtbehandlung von Asylanträgen durch das BAMF in Fällen des Aufgriffs durch die Bundespolizei im grenznahen Bereich

* abhängig von aktueller Entwicklung, die kurz vor dem Seminar bekannt gegeben werden, u.a. EuGH: Rechtssache C-648/11 (Asylantrag und Minderjährige) Die ReferentInnen bitten, eine aktuelle Ausgabe des Gesetzestextes (z.B. Beck-Texte, Ausländerrecht o.ä.) mitzubringen. ReferentInnen
Berenice Böhlo, Rechtsanwältin, Berlin, bearbeitet seit mehreren Jahren Mandate im Bereich der Dublin II-VO.
Peter Fahlbusch, Rechtsanwalt, Hannover vertritt ebenfalls seit vielen Jahren Menschen in Abschiebungshaftverfahren und in Fällen mit Bezug zur Dublin II-VO.
Beide ReferentInnen geben regelmäßig Fortbildungen. Kursort und Termin
GLS-Campus, Kastanienallee 82, 10435 Berlin
20.9.13, 14:00-20:00 Uhr (5 Stunden Seminarzeit) Teilnahmebetrag
60,00 € für Berufsanfänger_innen bis 2 Jahre Zulassung mit RAV-Mitgliedschaft
90,00 € für Berufsanfänger_innen bis 2 Jahre Zulassung ohne RAV-Mitgliedschaft
110,00 € RAV-Mitglieder
160,00 € Nichtmitglieder (jew. incl. MwSt) Anmeldung (PDF) Das Dublin II- bzw. III-Regime und Fragen der Haft bei innereuropäischen Überstellungen von Asylsuchenden