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Das Betäubungsmittelgesetz unter besonderer Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung

Olaf Franke Seminar Nr. 32/09
In der Fortbildungsveranstaltung soll anhand von Fallbeispielen ein schwerpunktmäßiger Überblick über das Betäubungsmittelgesetz gewährt werden. Dabei sollen insbesondere Handlungsmöglichkeiten der Verteidigung vorgestellt und diskutiert werden, die sich aus der neueren Rechtsprechung, etwa zur Abgrenzung von Täterschaft/ Beihilfe, ergeben. Auch die zu erwartenden Auswirkungen der seit dem 1.9.2009 in Kraft getretenen Änderung des §31 BtmG in Verbindung mit §46b StGB sollen vor dem Hintergrund der bisher in ³31 BtMG ergangenen Rechtsprechung des BGH erörtert werden.

Referent

Olaf Franke, Rechtsanwalt, Berlin

Kursort und Termin

Dietrich-Bonhoeffer-Haus, Ziegelstr. 30, 10117 Berlin 28.11.09 | 10:00 – 16:00 Uhr (5 Std. Seminarzeit) Teilnahmebetrag RAV-Mitglieder: 110,00 EUR Nichtmitglieder: 160,00 EUR inklusive Mehrwertsteuer