Das Abkommen von Ankara aus dem Jahre 1963 hat weitreichende Folgen für das Aufenthaltsrecht türkischer Staatsangehöriger in Europa. Wer glaubte, dass nach den EuGH Urteilen eine Klärung der grundsätzlichen Probleme erfolgt war, sieht sich mit immer neueren Vorlagen und Anregungen aus der Praxis konfrontiert.
Die Rechtsprechung des EuGH und des BVerwG soll zu folgenden Bereichen (nicht abschließend) erörtert werden:
- Regelungsbereich der einzelnen Abkommen (AssAbk, ARB, ZP)
- Rechte der Arbeitnehmer aus dem Art 6 ARB 1/80 auf Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln (Entstehen, Erlöschen, Daueraufenthaltsrecht)
- Rechte von Familienangehörigen aus dem Art 7 ARB 1/80 auf Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln
- Beendigung des Aufenthaltes (Erlöschen, Befristung, Ausweisung)
- Standstillgebote, Bedeutung für die Praxis (Visumspraxis, materiellrechtliche Verschlechterung)
- Diskriminierungsverbote
- Überblick über die aktuellen Entscheidungen des EUGH und dort anhängiger Verfahren.
Referent
Ünal Zeran, Rechtsanwalt, Hamburg. Schwerpunkt: türkischsprachige Mandanten aus dem Bereich Aufenthaltsrecht und Familienrecht. Kursort und Termin
GLS-Campus, Kastanienallee 82, 10435 Berlin
19.2.11 | 10:00 – 17:00:00 Uhr (6 Std. Seminarzeit) Teilnahmebetrag
110,00 EUR RAV-Mitglieder
160,00 EUR Nichtmitglieder
inklusive Mehrwertsteuer <link fileadmin user_upload rav fortbildungen download>Anmeldung (PDF)
