Wir freuen uns an dem großen Interesse für diese Veranstaltung. Wir haben wieder wenige Plätze verfügbar.
Das Seminar bietet eine systematische Einführung in das Asylbewerberleistungsgesetz, die Anspruchsvoraussetzungen und die einzelnen Leistungen unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung. Es werden sowohl die völker-, europa- und verfassungsrechtlichen Fragen behandelt als auch die konkreten Praxisanwendungen.
Themen werden insbesondere sein:
- Sachleistungsprinzip / Gutscheine / Bargeld
- Nachranggrundsatz / Verpflichtungserklärungen
- Regelbedarfssicherung durch §§ 2, 3 AsylbLG
- Mehrbedarfe / einmalige Bedarfe / sonstige Bedarfe
- Gesundheitsversorgung
- Bildung und Teilhabe
- Anrechnung von Einkommen und Vermögen
- Arbeitsgelegenheiten
- § 1a AsylbLG / sonstige Leistungseinschränkungen
- AsylbLG und Ausbildung
- Übergang zum SGB II/XII
- Verfahrensfragen
Das AsylbLG ist ein in jeder Hinsicht hoch problematisches Gesetz, das weitreichend in Grundrechte der Mandant*innen eingreift. Dennoch und trotz der hohen Fehlerquote bei der Bescheiderstellung gibt es kaum gerichtliche Verfahren auf diesem Gebiet. Das weitgehende Brachliegen dieses Rechtsgebiets kann sich die Anwaltschaft eigentlich nicht leisten.
Referent
Rechtsanwalt Volker Gerloff, Fachanwalt für Sozialrecht, ist seit 2004 mit den Schwerpunkten Sozial- und Migrationsrecht als Rechtsanwalt in Berlin aktiv und hält regelmäßig Seminare zu diesen Themenbereichen ab.
Termin
25.10.2019 | 10:00 bis 16:00 Uhr (5 Stunden Seminarzeit gem. FAO)
Ort
EineWeltHaus München | Schwanthalerstr. 80 | 80336 München
Teilnahmebetrag
70 € für Berufsanfänger*innen bis 2 Jahre Zulassung mit RAV-Mitgliedschaft
100 € für Berufsanfänger*innen bis 2 Jahre Zulassung ohne RAV-Mitgliedschaft
120 € RAV-Mitglieder
180 € Nichtmitglieder (jew. incl. MwSt.)
Anmeldungen (PDF) bitte bis 12.10.2019
