Insbesondere die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs zum Trennungsgebot sowie des Bundesgerichtshofs zur Unzulässigkeit von „Dublin-Haft“ wegen fehlender Rechtsgrundlage im Jahre 2014 führten dazu, dass für einige Zeit nur wenige Menschen in Abschiebungshaft genommen wurden. Diese Zeiten sind vorbei: Bundesweit werden neue Haftanstalten gebaut - und die Inhaftierungszahlen steigen an.
Leider fehlt es häufig an anwaltlicher Vertretung der Betroffenen. Mit der Fortbildung soll versucht werden, einen Überblick über das Abschiebungshaftrecht zu geben und Verteidigungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
Thematisiert werden u. a.
- Festnahme mit und ohne richterlichen Beschluss
- Zulässigkeit von Haftanträgen
- Verhalten im amtsgerichtlichen Anhörungsverfahren
- Beschwerde- und Rechtsbeschwerdeverfahren.
Angesprochen werden sollen darüber hinaus Fragen des Vollzugs sowie die Möglichkeit, Schadensersatz bei rechtswidriger Freiheitsentziehung zu erhalten.
Eigene Themenwünsche können gerne rechtzeitig vorab per Mail an Rechtsanwalt Fahlbusch (fahlbusch@lsfw.de) gerichtet werden.
Referent*innen
Dr. Kati Lang ist Rechtsanwältin in Dresden.
Rechtsanwalt Peter Fahlbusch, Hannover, arbeitet seit Jahren in einer Kanzlei mit Schwerpunkt Migrationsrecht.
Termin
16.11.2019 | 10:00 bis 17:00 Uhr (6 Stunden Seminarzeit gem. FAO)
Ort
Riesa Efau Kultur Forum | Wachsbleichstr. 4a | 01067 Dresden
Teilnahmebetrag
90,00 € für Berufsanfänger*innen bis 2 Jahre Zulassung mit RAV-Mitgliedschaft
120,00 € für Berufsanfänger*innen bis 2 Jahre Zulassung
ohne RAV-Mitgliedschaft
140,00 € RAV-Mitglieder
200,00 € Nichtmitglieder (jew. incl. MwSt.)
Anmeldungen (PDF) bitte bis 02.11.2019
