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Chancen für die Verteidigung aus der europäischen Menschenrechtskonvention

Dr. Matthias Zieger Seminar Nr. 05/10
Die deutsche Strafjustiz hält sich und ihre Rechtsprechung für
rechtsstaatlich und menschenrechtskonform. Immer wieder
wird sie durch die Rechtsprechung des EUGH und des Men-
schenrechtsgerichtshof korrigiert. Wie steht es mit der Rezeption der EMRK in das deutsche
Straf- und Strafverfahrensrecht?  Welche Möglichkeiten
bietet sie der Verteidigung? Die Fortbildung befasst sich mit folgenden Themen: A.    Einführung, Rechtsgrundlagen, Verfahrensübersicht B.    EMRK und deutscher Strafprozess * Allgemeine Verfahrensprinzipien
* Ermittlungsverfahren
* Verteidigungsrechte, Pflichtverteidigung
* Festnahme, Untersuchungshaft
* Auslieferungshaft, Auslieferung
* Gesetzlicher Richter
* Hauptverhandlung
* Beweiswürdigung, Anwendung materiellen Rechts
* Strafzumessung
* Rechtsmittel
* Strafvollstreckung und –vollzug
* Beseitigung unrichtiger Urteile, Entschädigung Referent
Dr. Matthias Zieger, Rechtsanwalt, Berlin Kursort und Termin
Bogenraum im Gewerbehof
Steinstrasse 23
76133 Karlsruhe
27.03.10 | 10:00 – 16:00 Uhr (5 Stunden Seminarzeit) Teilnahmebetrag
110,00 € RAV-Mitglieder
160,00 € Nichtmitglieder
inklusive Mehrwertsteuer