Die deutsche Strafjustiz hält sich und ihre Rechtsprechung für rechtsstaatlich und menschenrechtskonform. Immer wieder wird sie durch die Rechtsprechung des EUGH und des Menschenrechtsgerichtshof korrigiert. Wie steht es mit der Rezeption der EMRK in das deutsche Straf- und Strafverfahrensrecht? Welche Möglichkeiten bietet sie der Verteidigung?
Referent
Dr. Matthias Zieger, Rechtsanwalt, Berlin
Kursort und Termin
09/09 | 09.05.09 | Berlin | 10:00 – 16:00 Uhr (5 Std. Seminarzeit)
Teilnahmebetrag
RAV-Mitglieder: 90,00 EUR
Nichtmitglieder: 110,00 EUR
inklusive Mehrwertsteuer