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Chancen für die Verteidigung aus der Europäischen Menschenrechtskonvention

Die deutsche Strafjustiz hält sich und ihre Rechtsprechung für rechtsstaatlich und menschenrechtskonform. Immer wieder wird sie durch die Rechtsprechung des EUGH und des Menschenrechtsgerichtshof korrigiert. Wie steht es mit der Rezeption der EMRK in das deutsche Straf- und Strafverfahrensrecht? Welche Möglichkeiten bietet sie der Verteidigung?

Referent

Dr. Matthias Zieger, Rechtsanwalt, Berlin

Kursort und Termin

09/09 | 09.05.09 | Berlin | 10:00 – 16:00 Uhr (5 Std. Seminarzeit)

Teilnahmebetrag

RAV-Mitglieder: 90,00 EUR

Nichtmitglieder: 110,00 EUR

inklusive Mehrwertsteuer