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Beweisantragsrecht unter dem Blickwinkel der Zulassungsberufung

Sem.Nr. 23-12 | RA Jan Bornkessel, Andrea Würdinger | 7,5 Std. Seminarzeit gem. FAO

Das Ergebnis im Asylklageverfahren lässt sich bei Mandatsübernahme oft schwer voraussagen. In der öffentlichen Sitzung kommt es wesentlich auf die Gestaltung durch Beweisanträge an. Diese müssen aber so gut sein, dass sie im Falle einer Ablehnung auch brauchbar für eine Zulassungsberufung sind. Die Fortbildung wird sich anhand eines konkreten Falles genau damit beschäftigenden: Was muss ich bereits bei der Klagebegründung, während der öffentlichen Sitzung und bei der Stellung von Beweisanträgen mitdenken, damit ein Zulassungsantrag Chancen hat.

 

Referent*innen:     
Andrea Würdinger und RA Jan Bornkessel
Termin:         
16.9.2023 | 10:00 –18:30 Uhr (7,5 Zeitstunden nach FAO)
Ort:             
Franz-Mehring-Platz 1 | 10243 Berlin

 

Teilnahmebetrag
130/180 € für Berufsanfänger*innen bis 2 Jahre Zulassung mit/ohne RAV-Mitgliedschaft
220/300 € für RAV-Mitglieder/Nichtmitglieder (jew. incl. MwSt.)

 

Anmeldungen (PDF) bitte bis 9.9.23