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Beweisanträge im Asylgerichtsverfahren

Sem.Nr. 23-7 | Andrea Würdinger | 7,5 Std. Seminarzeit gem. FAO *abgesagt*

Die Fortbildung fällt aus.

 

Im Strafverfahren ist es für die Verteidiger Routine, mittels Beweisanträgen auf die Sachverhaltsfeststellungen Einfluss zu nehmen oder die Rechtsmittelinstanz vorzubereiten. Im Asyl-oder aufenthaltsrechtlichen Verfahren sollte dies auch der Fall sein. Ziel des Workshops ist es, sowohl die rechtlichen Voraussetzungen für die Stellung von Beweisanträgen zu vermitteln als auch das Fertigen von Beweisanträgen, Gegenerklärungen und gegebenenfalls Befangenheitsanträgen. Darüber hinaus soll der Spaß an und das Selbstvertrauen in einer Auseinandersetzung mit dem Richter gefördert werden. Wie formuliere ich Beweisanträge? Wann stelle ich sie? Warum stelle ich sie? Wie sieht eine Gegenerklärung aus? Wie gehe ich mit der Ablehnung und mit dem "Vorwurf" einer Präklusion um? Das sind die Fragen, die hier erörtert und praktisch geübt werden.
Schwerpunkte
• Voraussetzungen des Beweisantrages
• Formulierung von Beweisanträgen
• Praktische Übungen

Zielgruppe: Im Migrationsrecht tätige Rechtsanwälte, insbesondere Fachanwälte für Migrationsrecht

Referentin
Andrea Würdinger, Dozentin für Asyl-und Aufenthaltsrecht, Berlin
Termin
22.4.2023 | 9:30 - 18:00 Uhr (7,5 Zeitstunden nach FAO)
Ort
EineWeltHaus München | Schwanthalerstr. 80 | 80336 München

Teilnahmebeitrag
130/180 € für Berufsanfänger*innen bis 2 Jahre Zulassung mit/ohne RAV-Mitgliedschaft
220/300 € für RAV-Mitglieder/Nichtmitglieder (jew. incl. MwSt.)

 

Anmeldungen (PDF) bitte bis 7.4.23