Im Rahmen der Fortbildung befassen wir uns mit gängigen und häufig auftretenden Problemen im Berufungsverfahren vor dem Landgericht. Es wird neben den Fragen der Beschwerde, den Fragen der Verspätung, des Vollstreckungsschutzes auch um taktische Fragen und Strategien zur optimalen Umsetzung der Zielvorgaben der Mandant*innen gehen. Nach der Konzeption der ZPO-Reform im Jahre 2002 soll die Berufung keine reine zweite Tatsacheninstanz sein, sondern der Kontrolle des erstinstanzlichen Urteils auf Fehler und deren Beseitigung dienen. Wie man als Berufungsführer*in dennoch auch Tatsachen in die zweite Instanz neu einführen und als Berufungsgegner*in diese abwehren kann, wird im Rahmen dieses Vortrages an Fallbeispielen erörtert. Außerdem geht es um den Gang der mündlichen Verhandlung, um Kosten und um Strategien im Hinblick auf eine mögliche Revision. Vertieft wird auch die Berufung gegen eine "erstinstanzliche Beweiswürdigung".
Referent
Rechtsanwalt Benjamin Raabe ist Fachanwalt für Miet- und Wohneigentumsrecht und seit über 25 Jahren schwerpunktmäßig im Mietrecht tätig. Er berät und vertritt Mieterinnen und Mieter.
Termin
30.11.2019 | 10:00 - 16:00 Uhr (5 Stunden Seminarzeit gem. FAO)
Ort *neu*
Aktion 70 Geschäftsstelle | Karl-Marx-Str. 131 | 12043 Berlin
Teilnahmebetrag
70 € für Berufsanfänger*innen bis 2 Jahre Zulassung mit RAV-Mitgliedschaft
100 € für Berufsanfänger*innen bis 2 Jahre Zulassung ohne RAV-Mitgliedschaft
120 € für RAV-Mitglieder
180 € für Nichtmitglieder (jew. incl. MwSt.)
Anmeldungen (PDF) bitte bis 14.11.19 unter fortbildung@rav.de
