„Aus der Sicht vieler polizeilicher Ermittlungsbeamter ist die Verteidigerin bzw. der Verteidiger der/des Beschuldigten oder Angeklagten ein natürlicher Feind, zumindest aber eine Institution, die einer schnellen und ‚gerechten’ Bestrafung des Delinquenten irgendwie im Wege steht“ (Burghard, Kriminalistik 1991, 610). „Nicht wenige Polizeibeamte sehen in dem Verteidiger den „Bremser am Wagen der Gerechtigkeit“; kein so ganz falsches Bild, denn was wäre ein Wagen ohne Bremse?“ (Nack, StV 1994, 555)
Wir wollen die besondere Rolle näher untersuchen, die PolizeibeamtInnen als ZeugInnen im Strafprozess einnehmen, und entsprechende prozessuale Handlungsmöglichkeiten für die Verteidigung entwickeln, u.a. zu den Themen:
- Die Polizeizeugin bzw. der Polizeizeuge als Quasi-Prozesspartei
- ‚Dienstliche Äußerungen’ statt Zeugenaussagen
- Codierte ZeugInnen
- Aussagegenehmigungen
- Glaubwürdigkeitsüberprüfung
- Fragerecht und Vorhaltsrecht
ReferentInnen
AG BerufszeugInnen (Regina Götz, Sönke Hilbrans, Ulrich v. Klinggräff, Franziska Nedelmann, Undine Weyers, Andrea Würdinger, RechtsanwältInnen Berlin)
Kursort und Termin
24/09 | 19.09.09 | Berlin | 11:00 –17:00 Uhr (5 Stunden Seminarzeit)
Teilnahmebetrag
RAV-Mitglieder: 120,00 EUR
Nichtmitglieder: 170,00 EUR
inklusive Mehrwertsteuer